Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

— 2418 — 
4. 
Koͤnigliches 
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D. Direktion der Tilgungskasse zur Erleichterung der Ablösungen 
in den Kreisen Paderborn, Hörter, Büren und Warburg des Regie- 
rungsbezirks Minden 
bescheinigt durch diese Schusboerschretn, daß der Inhaber aus # durch die 
UMerhöchste Kabinetsorder d. d. gestifteten 
Tilgungskasse ein Kapital von 
·.............. Thalern in Silber-Kourant 
zu fordern hat und der Werth dafuͤr durch Ablösung von Reallasten berichtigt 
worden ist. 
Die Zinsen werden ddvo. an, jährlich zu vier vom Hun- 
dert am ..... .. . . . .. jeden Jahres, gegen Aushaͤndigung des besonders aus- 
gefertigten Zinskoupons bei den Regierungs-Hauptkassen und allen Steuerkassen 
in der Provinz Westphalen gezahlt und die faͤlligen Koupons bei allen Staats- 
Kassen dieser Provinz in Zahlung angenommen. 
Das Kapital wird gemaͤß dem Reglement vtttr. aus 
dem bestimmten Tilgungsfonds mittelst Ankaufs oder Verloosung abgetragen, 
kann aber von dem Inhaber nicht gekuͤndigt werden. Zur Sicherheit fuͤr das 
Kapital und die Zinsen haftet das gesammte Eigenthum der Anstalt, insbeson- 
dere die durch die Abloͤsungen konstituirten hypothekarisch versicherten Grundren- 
ten. Zugleich garantirt der Staat Kapital und Zinsen. 
Paderbrben . ... 
Die Direktion der Paderbornschen Tilgungskasse. 
Vorstehende Schuldverschreibung über Thaler Kourant wird 
hierdurch beglaubigt. 
Minden, den 
Königliche Regierung. 
Eingetragen mi— Korrant. 
Haupt-Register Fol. 
 
	        
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