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4.
Koͤnigliches
W eW3
D. Direktion der Tilgungskasse zur Erleichterung der Ablösungen
in den Kreisen Paderborn, Hörter, Büren und Warburg des Regierungsbezirks
Minden
bescheinigt durch diese Schusboerschretn, daß der Inhaber aus # durch die
UMerhöchste Kabinetsorder d. d. gestifteten
Tilgungskasse ein Kapital von
·.............. Thalern in Silber-Kourant
zu fordern hat und der Werth dafuͤr durch Ablösung von Reallasten berichtigt
worden ist.
Die Zinsen werden ddvo. an, jährlich zu vier vom Hundert
am ..... .. . . . .. jeden Jahres, gegen Aushaͤndigung des besonders ausgefertigten
Zinskoupons bei den Regierungs-Hauptkassen und allen Steuerkassen
in der Provinz Westphalen gezahlt und die faͤlligen Koupons bei allen Staats-Kassen
dieser Provinz in Zahlung angenommen.
Das Kapital wird gemaͤß dem Reglement vtttr. aus
dem bestimmten Tilgungsfonds mittelst Ankaufs oder Verloosung abgetragen,
kann aber von dem Inhaber nicht gekuͤndigt werden. Zur Sicherheit fuͤr das
Kapital und die Zinsen haftet das gesammte Eigenthum der Anstalt, insbesondere
die durch die Abloͤsungen konstituirten hypothekarisch versicherten Grundrenten.
Zugleich garantirt der Staat Kapital und Zinsen.
Paderbrben . ...
Die Direktion der Paderbornschen Tilgungskasse.
Vorstehende Schuldverschreibung über Thaler Kourant wird
hierdurch beglaubigt.
Minden, den
Königliche Regierung.
Eingetragen mi— Korrant.
Haupt-Register Fol.