Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

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4.

Koͤnigliches
W  eW3

D.  Direktion  der  Tilgungskasse  zur  Erleichterung  der  Ablösungen
in  den  Kreisen  Paderborn,  Hörter,  Büren  und  Warburg  des  Regierungsbezirks
  Minden
bescheinigt  durch  diese  Schusboerschretn,  daß  der  Inhaber  aus  #  durch  die
UMerhöchste  Kabinetsorder  d.  d.  gestifteten
Tilgungskasse  ein  Kapital  von

·..............  Thalern  in  Silber-Kourant
zu  fordern  hat  und  der  Werth  dafuͤr  durch  Ablösung  von  Reallasten  berichtigt
worden  ist.

Die  Zinsen  werden  ddvo.  an,  jährlich  zu  vier  vom  Hundert
  am  .....  ..  .  .  .  ..  jeden  Jahres,  gegen  Aushaͤndigung  des  besonders  ausgefertigten
  Zinskoupons  bei  den  Regierungs-Hauptkassen  und  allen  Steuerkassen
in  der  Provinz  Westphalen  gezahlt  und  die  faͤlligen  Koupons  bei  allen  Staats-Kassen
  dieser  Provinz  in  Zahlung  angenommen.

Das  Kapital  wird  gemaͤß  dem  Reglement  vtttr.  aus
dem  bestimmten  Tilgungsfonds  mittelst  Ankaufs  oder  Verloosung  abgetragen,
kann  aber  von  dem  Inhaber  nicht  gekuͤndigt  werden.  Zur  Sicherheit  fuͤr  das
Kapital  und  die  Zinsen  haftet  das  gesammte  Eigenthum  der  Anstalt,  insbesondere
  die  durch  die  Abloͤsungen  konstituirten  hypothekarisch  versicherten  Grundrenten.
  Zugleich  garantirt  der  Staat  Kapital  und  Zinsen.

Paderbrben  .  ...
Die  Direktion  der  Paderbornschen  Tilgungskasse.

Vorstehende  Schuldverschreibung  über  Thaler  Kourant  wird
hierdurch  beglaubigt.
Minden,  den

Königliche  Regierung.

Eingetragen  mi—  Korrant.
Haupt-Register  Fol.