Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

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Ul. Hafengelder. B— 
An Schutzgeld für den Winter-Aufenthalt im Kanal ent-... 
en: —— — 
Fahrzeuge von 1 bis 10 Laast — 15 
von 11 bis 20 Last 11— 
von 21 bis 30 Lasstt 1 15 
von 31 bis 40 Lasst 2— 
von 41 bis 50 ct ... 2 15 
von 51 bis 60 Lasasat 3 
von 61 bis 70 Laaaat. 3 15 
von 71 bis 80 Locffffk 4— 
von 81 bis 90 Lssft# 4 15 
von 91 bis 100 Lesft . .... 5— 
von 101 und darübr 5185 
  
  
Berlin, den 19ten Oktober 1836. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Norher. Graf v. Alvensleben. 
  
(No. 1754.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 22#sten Oktober 1836. über die Unzulässigkeir 
der zweiten Instanz und resp. die Regulirung des Kostenpunkis in den gegen 
Militalrpersonen, wegen Beleibigung von Civllpersonen eingeleiteten Unter- 
suchungen. 
Zu Beseitigung der Zweifel, welche uͤber die Zulaͤssigkeit der zweiten Instanz 
in Untersuchungssachen gegen Militairpersonen wegen Beleidigungen der Civil- 
personen entstanden sind, bestimme Ich auf den Bericht des Militair-Justizde- 
partements vom 12ten v. M., und nach dessen dem Gutachten des Staatsmini- 
steriums konformen Antrag mit Aufhebung der im 8. 11. der Derordnung vom 
Illsten Juli 1788. hierüber gegebenen Vorschrift, daß, da nach der Militair- 
Verfassung gegen Erkenntnisse der Stand= oder Kriegsgerichte eine zweite In- 
stanz niemals Kattsindet, auch in solchen Injuriensachen, weder der verurtheilten 
Militairperson ein Milderungsgesuch oder das Rechtsmittel der weiteren Ver- 
theidigung, noch der betheiligten Civilperson ein Aggravationsgesuch wider die 
stand= oder kriegsgerichtliche Entscheidung zustehen soll. Zugleich will Ich das 
Bedenken, welches aus der Anwendung des 7. 97. Titel 35. der Prozeßordnung 
hinsschrlich der Festsetzung der Kosten in Untersuchungssachen wider Militairper= 
sonen wegen Beleidigung von Cidvilpersonen entstanden ist, durch die Bestim- 
(Ne. 175—1755. Dy 2 mung
	        
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