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Ul. Hafengelder. B—
An Schutzgeld für den Winter-Aufenthalt im Kanal ent-...
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Fahrzeuge von 1 bis 10 Laast — 15
von 11 bis 20 Last 11—
von 21 bis 30 Lasstt 1 15
von 31 bis 40 Lasst 2—
von 41 bis 50 ct ... 2 15
von 51 bis 60 Lasasat 3
von 61 bis 70 Laaaat. 3 15
von 71 bis 80 Locffffk 4—
von 81 bis 90 Lssft# 4 15
von 91 bis 100 Lesft . .... 5—
von 101 und darübr 5185
Berlin, den 19ten Oktober 1836.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Norher. Graf v. Alvensleben.
(No. 1754.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 22#sten Oktober 1836. über die Unzulässigkeir
der zweiten Instanz und resp. die Regulirung des Kostenpunkis in den gegen
Militalrpersonen, wegen Beleibigung von Civllpersonen eingeleiteten Unter-
suchungen.
Zu Beseitigung der Zweifel, welche uͤber die Zulaͤssigkeit der zweiten Instanz
in Untersuchungssachen gegen Militairpersonen wegen Beleidigungen der Civil-
personen entstanden sind, bestimme Ich auf den Bericht des Militair-Justizde-
partements vom 12ten v. M., und nach dessen dem Gutachten des Staatsmini-
steriums konformen Antrag mit Aufhebung der im 8. 11. der Derordnung vom
Illsten Juli 1788. hierüber gegebenen Vorschrift, daß, da nach der Militair-
Verfassung gegen Erkenntnisse der Stand= oder Kriegsgerichte eine zweite In-
stanz niemals Kattsindet, auch in solchen Injuriensachen, weder der verurtheilten
Militairperson ein Milderungsgesuch oder das Rechtsmittel der weiteren Ver-
theidigung, noch der betheiligten Civilperson ein Aggravationsgesuch wider die
stand= oder kriegsgerichtliche Entscheidung zustehen soll. Zugleich will Ich das
Bedenken, welches aus der Anwendung des 7. 97. Titel 35. der Prozeßordnung
hinsschrlich der Festsetzung der Kosten in Untersuchungssachen wider Militairper=
sonen wegen Beleidigung von Cidvilpersonen entstanden ist, durch die Bestim-
(Ne. 175—1755. Dy 2 mung