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nachgelassene Befugniß, ihren Bedarf an Salz von den Salinen selbst abzuholen
möglichst erleichtert, also diese Abholung von mehren, bisher damit
verbundenen Schwierigkeiten befreyet werden konnte.
In Unserem Abschieds -Dekrete vom 1. Februar d. J. haben Wir demnächst
dem getreuen Landtage zugesichert, daß ein Uns von demselben in vorgedachten
Beziehungen überreichter Aufsatz von Unserem Landschafts-Kollegium
genau geprüft werden solle, damit da5jenige, was die Prüfung bestehe,
benutzt werden könne. Jener Aufsatz beantragte hauptsächlich Herabsetzung
der Fuhrlohnvergütung, welche bisher für die Herbeyführung des
Salzes von den Salinen in die Salzuiederlagen oder in die Gemeinden gezahlt
wurde, und Aufhebung der Salzniederlagen, um jedem Orte, wenigstens auf
dem Lande, die Abholung des Salzes von der geeigneten Saline unmittelbar
gegen billige Transport-Vergütung zu überlassen. Die von Unserem Landschafts-Kollegium
angestellte gründliche Prüfung dieser Vorschläge hat, bey einigen
die Maßregel folgerichtig erweiternden Modifikationen, ihre Ausführbarkeit
und eine durch solche zu erreichende, nicht unbedeutende Ersparniß an Verwaltungs-=kosten
ergeben, wodurch es gelingen könnte, den jährlichen Reinertrag der
Sal:steuer um den sechsten Theil des bisherigen Abwurfes derselben, ohne
Erhöhung der Steuer, zu steigern. Auch konnte Uns hierbey versichert werden,
daß im Interesse der übrigen Zollvereins-Staaten gegen die mehrgedachten
Vorschläge sich Nichts erinnern lasse, da die Kontrole der Salinen und die
Vorschriften wegen der Legitimirung und Kontrolirung der Salz-Transporte
durch deren Ausführung eine Aenderung nicht erleiden werden.
In Betracht nun, daß, so weit dieses der Natur der Sache und den jedesmahl
obwalrenden Verhältmssen nach thunlich zu seyn vermag, dafür zu
sorgen ist, daß von den Beyträgen aus dem Vermögen und Erwerbe der
Staatsgenossen, welche als Steuern zu Bestreitung des Staatsbedarfes zu
leisten sind, so wenig alo möglich für Kosten der Erhebung und Verwaltung
der Steuern aufgehe, so viel als möglich dagegen in die Staatskasse zu Erreichung
der Zwecke fließe, welchen die Steuern als Mittel gewidmet sind;
in Erwägung ferner, daß in Betreff der Salzsteuer-Verwaltung durch dle
Vorschlage und #nträge des getreuen Landtages sich in einem bedeutenden
Grade die empfohlene Minderung der Kosten der Verwaltung, die Vereinfachung
dieser Verwaltung und die Erhöhung des Reinertrages der Salzsteuer
erwarten läßt; in Betracht endlich, daß Wir in den von dem getreuen Land=