Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Tentral-latt
D  eutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

 

Du  betkiehen  durch  alle  Postanstalten  und  hLhuchhandlungen.

II  dabthaug.  «  Berlin,  Freitag,  d  den  30.  August  1  1889.  9##  36.

Ingatt:  1.  Zell-  und  Steuer-Wesen:  Bestimmungen  über
die  auf  Grund  des  §.  10  des  Vereinszollgesetzes  für
Rechnung  des  Reichs  zu  erhebenden  Gebühren,  sowie  über
die  an  Zollbeamte  für  außergewöhnliche  Dienstleistungen
auf  Kosten  des  Reichs  zu  gewährenden  besonderen  Berwtun
  gen;  —  Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den

efugnissen  der  Zoll.  und  Steuerstellen  Seite  501

2.  mariue  und  Sagiffahrt.  Erscheinen  e  eines  weiteren  Heftes
der  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter
506

 

3.  Loufulat  -Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  zur
Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Exeguatur-  rihen
lungen...  ..

Eesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  *
Reichogebiete....  .....  507

1.  Zell=  und  Stener--Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  4.  Juli  d.  J.  beschlossen:

1.  die  nachstehend  abgedruckten  Bestimmungen  über  die  auf  Grund  des  §.  10  des  Vereinszollgesetzes
für  Rechnung  des  Reichs  zu  erhebenden  Gebühren,  sowie  über  die  an  Zollbeamte  für  außer-2.
  cewöhliche  Dienstleistungen  auf  Kosten  des  Reichs  zu  gewährenden  Vergütungen  zu  genehmigen,  und
.  zu  bestimmen,  daß  diese  Vorschriften  am  1.  Oktober  1889  in  Wirksamkeit  zu  treten  haben.

Berlin,  den  20.  August  1889.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Aschenborn.

geRimmungen
über  die

auf  Grund  des  §.  10  des  Vereinszollgesetzes  für  Rechnung  des  Reichs  zu  erhebenden  Gebühren,
  sowie  über  die  an  Zollbeamte  für  außergewöhnliche  Dienstleistungen  auf  Kosten  des
Reichs  zu  gewährenden  besonderen  Vergütungen.
Die  Erhebung  von  Gebühren  im  Zollverkehr,  sowie  die  Gewährung  besonderer  Vergütungen  an
Zollbeamte  für  außergewöhnliche  Dienstleistungen  findet  für  Rechnung  des  Reichs  nur  insoweit  statt,  als
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