Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

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Ausfertigung  der  Gutscheidung  ist  beiden  Patteien
  -  uzustellon.
erlin,  den  18.  Dezember  1916.
Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe.
Im  Auftrage:
Lusensly.
Der  Minister  für  Landwirtschaft,  Domänen  und
Forsten.
Im  Auftrage:
Graf  von  Keyserlingk.
Der  Minister  des  Innern.
Im  Auftrage:
Freund.

Polizeiverordnung.

Auf  Grund  der  88  6,  12  und  15  des  Gesetzes
wer  die  Polizeiverwaltung  vom  11.  März  1850
(G.  S.  S.  265)  und  der  §§  137  und  139  des  Gesetzes
  über  die  allgemeine  Landesverwaltung  vom
30.  Juli  1883  (G.  S.  S.  195)  wird  unter  Zustinmung
  des  Provinzialrats  für  den  Umfang  der
Provinz  Pommern  folgendes  bestimmt:

Artikel  I.

8  3  der  Provinzial-Polizeiverordnung  vom

14.  Nevember  1894
20.  September  1909
leuchtung  der  Fuhrwerke  wird  bis  auf  weiteres  aufgehoben.


Artikel  II.

Der  Oberpräsident  der  Provinz  Pommern  bestimmt
  den  Zeitpunkt  des  Wiederinkraftretens  der
aufgehobenen  Bestimmung.

Stettin,  den  10.  Dezember  1916.

Der  Oberpräsident.
In  Vertretung:
Bartels.

über  die  Bezeichnung  und  Bedes

  Königlichen  Provinziok-Schulkollegiums
von  Pommern.

4)  Bekanntmachung.

Am  8.  März  1917  findet  bei  der  Königl.
Präparandenanstalt  zu  Massow  und  am  7.  Mai
1917  bei  der  Königl.  Präparandenanstalt  zu
Plathe  die  Aufnahmeprüfung  von  Zöglingen  statt,
weiche  im  dreijährigen  Lehrgange  für  ein  Schullehrer-Seminar
  vorbereitet  werden.

Die  Schüler  derselben  leben  im  Externat,  d.  h.
sie  haben  für  Wohnung  und  Kost  selbst  zu  sorgen.

Junge  Leute,  welche  mindestens  14  Jahre  alt
sind  und  das  17.  Lebensjahr  noch  nicht  überschritten
haben,  können  gegen  Zahlung  eines  je  3  Monate
im  voraus  zu  entrichtenden  Schulgeldes  von  jährlich

  36  an  dem  Unterrichte  teilnehmen,  wenn

sie  geistig  und  körperlich  für  den  Lehrerberuf  geeignet
  erscheinen.
Über  die  Höhe  der  den  einzelnen  Zöglingen

 

zu  gewährenden  Unterstätzungen  wird  nach  Bedün
e#igkeit  und  Würdigkeit  enischleden  werben.

Anmeldungen;  zur  Prüfung  sind  spätestens  drei
Wochen  vor  der  Prüfung  an  den  Vorsteher  de-Anstalt
  in  Massom  und  Plathe  frei  einzusenden.

Der  Meldung  sind  folgende  Zeugnisse  beizufügen:


1.  ein  Taufschein,
2.  ein  Impfschein,  ein  Zeugnis  über  wiederholle

Impfung  und  ein  Gesundheitszeugnis  von

einem  zur  Führung  eines  Dienstsiegels  berechtigten

  Arzte,

.  ein  Zeugnis  über  die  bisher  genossene  Schulbildung
  sowie  über  die  Führung,

die  Erklärung  des  Vaters  oder  an  dessen
Stelle  des  Nächstverpflichteten,  daß  er  die
Mittel  zur  Unterhaltung  des  Schülers  während
seines  Präparanden-Lehrganges  gewähren  werde
mit  der  Bescheinigung  der  Ortsbehörde,  daß
er  über  die  dazu  nötigen  Mittel  verfüge.
Diese  Zeugnisse  sind  stempelfrei,  wenn  sie  nur

für  den  Zweck  der  Prüfung  ausgefertigt  sind,  und

wenn  dies  ausdrücklich  darauf  bemertt  ist.

Die  zu  Prüfenden  haben  sich,  sofern  sie  nicht
einen  abschläglichen  Bescheid  erhalten,  ohne  weitere
Aufforderung  am  Tage  vor  Beginn  der  Prüfung
nachmittags  4  Uhr  im  Anstaltsgebäude  zu  Massow
bezw.  Plathe  zu  melden.

Eine  besondere  ärztliche  Untersuchung  bleibt
vorbehalten.

Stettin,  den  8.  Dezember  1916.

Königliches  Provinzial-Schul-Kollegium  von
Pommern.

Im  Auftrage:
Friedel.

der  Königlichen  Direktion  der  Rentenbank.

Auslosung  von  Rentenbriefen.

5)  Bei  der  heutigen  Auslosung  von  Rentenbriefen
  der  Provinz  Pommern,  sind  zum  1.  April
1917  nachstehende  Nummern  gezogen  worden:

I.  4%ige  Nentenbriefe  Lit.  A  bis  D.
Lit.  A  zu  3000  ./(“  (1000  Tlr.)  Nr.  107.  181.  325.
354.  775.  1085.  1671.  1930.  1931.  1946.
2392.  2432.  2654.  2989.  3312.  4040.  4122
4253.  4356.  4446.  4635.  4729.  4978.  5006
5134.  5153.  5165.  5577.  5714.  5776.  5826
6003.  6134.  6337.  6367.  6460.  6645.  6714.
6914.  7294.  7635.  7680.  7961.  8114.  8157.
8558.  8759.  8760.  8765.  8856.  9441.  9577.
9607.  9642.  9869.  10289.  10477.  10536.
10618.  10637.  10695.  10779.  10801.  10853.
11124.  11125.  11126.  11137.  11144.  11148.
11159.  11180.  11225.  11239.

Lit.  B  zu  1500  „/  (500  Tlr.)  Nr.  136.  143.  156.
356.  790.  825.  1091.  1195.  1274.  1384