Full text: Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen. Zweiter Band. Preußen. (2)

Nachtrag zu „Altmann, Handbuch der Verfassung und Verwaltung. I. Band“. 
S. 157 Z. 13 v. o. hinter § 15 des Ges. vom 13. Februar 1875 (RGl. 
S. 52) ist einzufügen (jetzt G. v. 24. Mai 1898 vgl. S. 339). 
S. 161 unter b ist einzufügen: Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904. 
S. 168 Z. 5 v. o. statt (70, 22) ist zu setzen TO. 22 (Telegraphenordnung). 
S. 168 Z. 7 v. o. statt (70, 23) ist zu setzen TO. 23. 
S. 170 unter Nr. 4 Z. 3 v. o. Neukamp Gewerbeordn. ist jetzt in 7. Auflage 
erschienen. 
S. 177 Z. 13 v. u. vor Schenkel ist einzufügen: Jetzt Preuß. Ausführ. Anw. 
v. 1. Mai 1904. 
S. 200 zu III. ist noch hinzuzufügen: Wegen der Untersagung des Kleinhandels 
mit Bier vgl. § 35 Abs. 4 Gewerbeordnung. 
S. 210 Z. 13 v. o. statt § 52 Abs. 2 muß es heißen § 53 Absl. 2. 
S. 270. Zu D ist hinzuzufügen: Auch ist eine Regelung des Wahlverfahrens 
nach § 15 des Gewerbegerichtsgesetzes nach den Grundsätzen der Verhältniswahl 
zulässig. 
S. 275 ist bei den Unterschieden noch hinzuzufügen: Obligatorisch ist die Ver- 
hältniswahl bei Kaufmannsgerichten. 
S. 323 Z. 23 v. o. fehlt hinter § die Zahl 8. 
S. 326 Z. 3 v. u. ist hinter Armeekorps einzusügen: Sachsen hat jetzt 2 Armee- 
korps s. S. 328. 
S. 329. Zu III. Die gesetzliche Wehrpflicht, ist noch hinzuzufügen: Ges. betr. 
die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres vom 15. April 1905 Röl. S. 247. 
S. 331 Ziffer 3 statt „vier“ fünf Jahre, soweit die Leute 2 Jahre gedient haben. 
S. 340 Z. 13 v. u. statt 675 muß es heißen 375. 
S. 351 Z. 2 v. u. die Worte „und Vereinsdoppeltaler“ sind zu streichen. 
S. 353 Z. 7 v. o. Hinter Ges. v. 30. April 1874 (RGl. 40) ist einzufügen: 
ergänzt durch Ges. v. 5. Juni 1906 RGl. S. 730. 
S. 364 Z. 12 v. o. ist das Datum des Reichsspezialgesetzes einzufügen: Dieses 
Gesetz datiert vom 27. Mai 1896, zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes 
(RGBl. S. 145). 
Da der Druck dieses Buches bereits im 2. Quartal des Jahres 1906 begonnen 
hat, so konnten die im Laufe dieses Jahres erschienenen Reichsgesetze nur zum Teil, 
insbesondere folgende Gesetze nicht berücksichtigt werden: das Gesetz über die 
Pensionierung der Offiziere, einschließlich Sanitätsoffiziere des Reichsheeres, der 
Kaiserl. Marine und der Kaiserl. Schutztruppen v. 31. Mai 1906 (RGBl. S. 565), 
das Gesetz betreffend die Ordnung des Reichshaushalts und die Tilgung der Reichs- 
schuld vom 3. Juni 1906 (NGBl. S. 620) mit den Abänderungen des Brausteuer- 
gesetzes, mit dem Gesetz wegen Besteuerung der Zigaretten, mit den Anderungen 
des Reichsstempelgesetzes, mit dem Gesetz wegen Besteuerung der Erbschaften; ferner 
die Novelle zum Flottengesetz vom 5. Juni 1906 (RGBl. S. 729) und Gesetz 
betreffend die Anderungen des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete 
Macht im Frieden vom 9. Juni 1906 RGBl. S. 735. 
 
	        
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