thumbs : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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im  X.  Bezirk:
Mareese,  Schloß  Mareese,  die  Schloßwiesen,  Baldram,  Stürmersberg,
  Roßgarten  und  Marienwerder;
im  XI.  Bezirk:
Rothhof,  Weißhof,  Gut  Weißhof,  Unterberg,  Unterwalde,  Stobbendorf
  und  Pastwa)
im  XII.  Bezirk:
Gutsch,  Kramershof,  Jandersweide,  Gr.  Schardau,  Baggen,  Budin
  und  Zieglershufen;
im  XIII.  Bezirk:
Mewischfelde,  Fuchswinkel  und  Gr.  Weide;
im  XIV.  Bezirk:
Johannisdorf,  Außendeich,  Neuliebenau,  Kleinfelde,  Brolauer  Kämpe
und  Schadewinkel)
im  XV.  Bezirk:
Schulwiese,  Rudnerweide,  Kl.  Schardau  und  adl.  Schardau;
im  XVI.  Bezirk
Montauerweide,  Traheimerweide,  Rehhof,  Dazigerwaeide  Schweingrube,
  Schulzenweide,  Tralau,  Bönhof  und  Bliewnitz;
msammen  sechszehn  Repräsentanten  und  eben  soviel  Stellvertreter  auf  vier  Jahre.
e  zwei  Jahre  scheidet  die  Hälfte  aus;  die  Ausscheidenden  werden  zum  ersten
Mal  durch  das  Loos,  demnächst  durch  das  längere  Dienstalter  bestimmt.  ie
Wahl  der  Repräsentanten  und  deren  Stellvertreter  erfolgt  nach  absoluter  Vr.
den  #er  abgegebenen  Wahlstimmen.  Bei  Gleichheit  der  Stimmen  entscheidet
as  Loos.
Wählbar  ist  jeder  großjährige  Deichgenosse,  welcher  den  Vollbesitz  der
bürgerlichen  Rechte  nicht  durch  acchtkräftiges  Urtel  verloren  nan  und  nicht  Unterbeamter

  des  Verbandes  ist.  Mit  dem  Aufhören  der  Wählbarkeit  verliert  die
Wahl  ihre  Wirkung.
Vater  und  Sohn,  sowie  Brüder,  dürfen  nicht  zugleich  Mitglieder  des  Deichamtes

  sein.  Sind  dergleichen  Verwandte  zugleich  gewählt,  so  wird  der  ältere
allein  zugelassen.

g.  15.

Stimmfähig  bei  der  Wahl  ist  jeder  Besitzer  eines  deichpflichtigen  Grundstückes
  von  dreißig  (im  X.  Wahlbezirke  von  zehn)  Normalmorgen  im  Wahlbezirk,
wenn  der  Besitzer  mit  seinen  Deichkassenbeiträgen  nicht  im  Nünsande  ist  und  den
Vollbesitz  der  bürgerlichen  Rechte  nicht  durch  rechtskräftiges  Erkenntniß  verloren
  hat.

Johrgang  1867.  (Nr.  6539.)  *24  Be-