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Blait von 1820, S. 321) ein Zusad
von sechswichiger Zuchthausstrafe
ausgesprochen.
Am 29. Juli wurden veruftbeilt:
15. der zu Maulbronn in Untersuchung
gekommene Johannes Müller, von
Minrelstadt, Oberamts Urach, wegen
mehrerer wlederholter zum Theil im
Coemplott mit Gottlleb Hofsäß, von
Illingen, verübter Diebstähle, worunter
ein großer und qualisigirter begriffen, nelen
Ersad seiner Arrest= und 3 der Untersuchungs-Kosten,
auch Ersatz des
Schadens, beziehungsweise unter folldarischer
Verbindlichkeit mir Getrlieb
Hefsäß zu achtmonatlicher Festungs-Arbelt;
6½ Daniel Dbbel, von Illingen, Oberamts
Maulbronn, wegen eines großen
und im rechtilichen Sinne dritten Diebstahls,
sodann wegen Vagirens und
Fälschung, neben Ersatz des Schadens
und Bezahlung seiner Transpork-, Verbaft=
und Untersuchungs= Kosten zu
neunmonatlicher Festungs= Arbeit,
und nachberlger Einsperrung in ein
Zwangs= Arbeirshaus bie zu erprobter
Besserung, mindestens aber auf die
Dauer von vier Monaten.
Erkenntnisse in Revisions-Fällen.
Am 18. Jull wurde:
der zu Eßlingen in Untersuchung gekommene
Johannes Fromberger, von
Waschenbeuren, Oberamts Welzheim,
wegen vorsetzlicher gefährlicher Werwundung
und dadurch verschuldeter Thddtung
des Jakob Heilig, von Weiler,
sedann wegen Versuchs eines durch Einbruch
qualisizirten und zuglelch gefährlichen
Diebstahls, unbefugten Gewehr-Besitzes,
Conkublnats, Srortation und
Wagirens, auch elnes Betrugs, neben
Confiskation des Gewehrs und Ersatz
seiner Arrest= Azungs= und Vertheidlgungs=
Kosten, se wie der durch die
L#egal-Inspection und Sertion des ge-EEIIIIIIT
Kosten, auch
3 der sämtlichen Untersuchungs Kosten
zu zwoͤlfzaͤhriger Zuchthausstrafe verurtheilt.