Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Blait  von  1820,  S.  321)  ein  Zusad
  von  sechswichiger  Zuchthausstrafe
ausgesprochen.

Am  29.  Juli  wurden  veruftbeilt:



15.  der  zu  Maulbronn  in  Untersuchung
gekommene  Johannes  Müller,  von
Minrelstadt,  Oberamts  Urach,  wegen
mehrerer  wlederholter  zum  Theil  im
Coemplott  mit  Gottlleb  Hofsäß,  von
Illingen,  verübter  Diebstähle,  worunter
ein  großer  und  qualisigirter  begriffen,  nelen
  Ersad  seiner  Arrest=  und  3  der  Untersuchungs-Kosten,
  auch  Ersatz  des
Schadens,  beziehungsweise  unter  folldarischer

  Verbindlichkeit  mir  Getrlieb
Hefsäß  zu  achtmonatlicher  Festungs-Arbelt;


6½  Daniel  Dbbel,  von  Illingen,  Oberamts

  Maulbronn,  wegen  eines  großen
und  im  rechtilichen  Sinne  dritten  Diebstahls,
  sodann  wegen  Vagirens  und
Fälschung,  neben  Ersatz  des  Schadens
und  Bezahlung  seiner  Transpork-,  Verbaft=
  und  Untersuchungs=  Kosten  zu
neunmonatlicher  Festungs=  Arbeit,
und  nachberlger  Einsperrung  in  ein
Zwangs=  Arbeirshaus  bie  zu  erprobter
Besserung,  mindestens  aber  auf  die
Dauer  von  vier  Monaten.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

Am  18.  Jull  wurde:

der  zu  Eßlingen  in  Untersuchung  gekommene
  Johannes  Fromberger,  von
Waschenbeuren,  Oberamts  Welzheim,
wegen  vorsetzlicher  gefährlicher  Werwundung
  und  dadurch  verschuldeter  Thddtung
  des  Jakob  Heilig,  von  Weiler,
sedann  wegen  Versuchs  eines  durch  Einbruch
  qualisizirten  und  zuglelch  gefährlichen
  Diebstahls,  unbefugten  Gewehr-Besitzes,

  Conkublnats,  Srortation  und
Wagirens,  auch  elnes  Betrugs,  neben
Confiskation  des  Gewehrs  und  Ersatz
seiner  Arrest=  Azungs=  und  Vertheidlgungs=
  Kosten,  se  wie  der  durch  die
L#egal-Inspection  und  Sertion  des  ge-EEIIIIIIT
  Kosten,  auch
3  der  sämtlichen  Untersuchungs  Kosten
zu  zwoͤlfzaͤhriger  Zuchthausstrafe  verurtheilt.