Full text: Staatslexikon. Fünfter Band: Staatsrat bis Zweikampf. (5)

1215 
Mitgliedern bestand und dessen Hauptaufgabe die 
Begutachtung von Gesetzen war, wurde 1911 auf- 
gehoben. Dem Staatsministerium (errichtet durch 
Gesetz vom 1. Juli 1876) gehören nur die Mi- 
nister an; ihm unmittelbar unterstellt sind die Be- 
vollmächtigten zum Bundesrat; der Kompetenz- 
gerichtshof für Konflikte zwischen Gerichten und 
Verwaltungsbehörden; der Verwaltungsgerichts- 
hof für Beschwerden gegen die Entscheidungen der 
Verwaltungsbehörden; der Disziplinarhof für 
schwerere Strafen gegen Beamte. Die Verwal- 
tungsdepartements, an deren Spitze die Minister 
stehen, sind die Ministerien der Justiz, der aus- 
wärtigen Angelegenheiten, des Innern, des 
Kirchen= und Schulwesens, des Kriegswesens, der 
Finanzen. 
Es bestehen 1 Oberlandesgericht, 8 Land- 
gerichte, 64 Amtsgerichte. Die Schwurgerichte 
treten periodisch, in der Regel alle drei Monate, 
bei den Landgerichten zusammen. Die Gemeinde- 
gerichte sind für ganz geringe Beträge zuständig. 
Bei jedem Gericht besteht eine Staatsanwalt- 
schaft. Die Rechtsanwaltschaft ist nach den Vor- 
schriften des Reichsgesetzes geordnet. Die Straf- 
anstalten stehen unter dem Strafanstaltenkollegium. 
Das Ministerium der auswärtigen Angelegen- 
heiten zerfällt a) in eine politische Abteilung; 
unter dieser stehen die (außerordentlichen) Ge- 
sandten für Baden, Bayern und Hessen, Preußen 
und Sachsen; die Konsuln in Bremen, Köln, 
Dresden, Frankfurt, Hamburg. Karlsruhe, Leip- 
zig, Lübeck, Mülheim an der Ruhr, München, 
Nürnberg; die auswärtigen Gesandten am könig- 
lichen Hof und die fremden Konsulate; die Direk- 
tion des Geheimen Haus= und Staatsarchivs; 
b) in die Verkehrsabteilung mit dem Nat und dem 
Beirat der Verkehrsanstalten, der Generaldirektion 
der Staatseisenbahnen und der Bodenseedampf- 
schiffahrt und der Generaldirektion der Posten und 
Telegraphen. 
Mit dem Ministerium des Innern stehen in 
Verbindung die Ministerialabteilung für das 
Hochbauwesen, die Kommission für die Adels- 
matrikel, das Bauamt des Staatstechnikers für das 
öffentliche Wasserversorgungswesen, das Archiv 
des Innern, der Staatsanzeiger für Württemberg. 
Dem Ministerium untergeordnete Behörden und 
Anstalten sind: die Ministerialabteilung für den 
Straßen= und Wasserbau mit 15 Straßenbau- 
inspektionen und der Wasserbauinspektion, die Ab- 
lösungskommission, der Oberrekrutierungsrat, das 
Oberbergamt, die Körperschaftsforstdirektion, das 
Landesversicherungsamt, der Vorstand der Ver- 
sicherungsanstalt Württemberg, die Schiedsgerichte 
für Arbeiterversicherung, der Disziplinarhof für 
Körperschaftsbeamte, der Verwaltungsrat der Pen- 
sionskasse für Körperschaftsbeamte, vier Kreisregie- 
rungen mit 64 Oberämtern, das Landjägerkorps, 
das Medizinalkollegium, das medizinisch-chirurgi- 
sche Kollegium, die Zentralstelle für Gewerbe und 
Handel (unter ihr stehen die Gewerbeinspektion, 
Württemberg. 
  
1216 
die gewerblichen Fachschulen, acht Handelskam- 
mern, vier Handwerkskammern), die Zentralstelle 
für die Landwirtschaft mit der Abteilung für Feld- 
bereinigung (unter der Zentralstelle besondere 
Sachverständige für die Landwirtschaft überhaupt, 
für Bauwesen, Tierzucht, Fischerei, Molkerei- 
wesen, Obst= und Weinbau, für Reblausangelegen- 
heiten; unter der Abteilung für Feldbereinigung 
stehen die Kulturinspektionen, der Verwaltungs- 
rat für die G sicherungs , die Land- 
gestütskommission, die Kommission zur Prüfung 
der Feldmesser, die Zentralleitung des Wohl- 
tätigkeilsvereins (mit der württembergischen Spar- 
kasse), das adlige Fräuleinstift zu Oberstenfeld, 
die König-Karl-Jubiläumstiftung, der württem- 
bergische Dampfkesselrevisionsverein. Beim Mini- 
sterium des Kirchen= und Schulwesens besteht die 
Ministerialabteilung für die höheren Schulen. Dem 
Ministerium untergeordnete Behörden und An- 
stalten sind: das evangelische Konsistorium, der 
evangelische Synodus, der evangelische Ober- 
schulrat, der katholische Kirchenrat, der zugleich 
die Oberschulbehörde für die katholischen Volks- 
schulen ist und als solcher die Bezeichnung katho- 
lischer Oberschulrat führt. Das Kriegsministerium 
besorgt die militärische Verwaltung, die Verwilli- 
gung der Mittel geschieht aber vom Reich. Das 
Ministerium ist eingeteilt in das Zentralbureau, 
die Militär-, Waffen-, Verwaltungs= und die 
Medizinalabteilung. Dem Ministerium unmittel- 
bar unterstellt sind (unter anderem) der General- 
stab, der Oberrekrutierungsrat und die Militär- 
intendantur. Im übrigen ist das Heerwesen durch 
die Militärkonvention von 1870 und die Reichs- 
gesetzgebung geordnet. Das Heer bildet das 
XIII. Armeekorps mit 1 Generalkommando, 
2 Divisionen, 4 Infanteriebrigaden, 2 Kavallerie- 
brigaden, 2 Feldartilleriebrigaden, 10 Infanterie- 
regimentern (davon das 8. in Straßburg), 4 Ka- 
vallerieregimentern, 4 Feldartillerieregimentern, 
1 Pionierbataillon, 1 Trainbataillon, 1 Detache- 
ment des preußischen Telegraphenbataillons, 17 
Landwehrbezirken. Der Gouverneur der Festung 
Ulm, soweit sie auf dem linken Donauufer liegt, 
wird vom Kaiser ernannt. Dem Departement der 
Finanzen untergeordnet sind: die Oberfinanz- 
kammer mit der Domänendirektion, der Forst- 
direktion, dem Bergrat, die Oberrechnungskammer, 
die Staatskassenverwaltung, das Steuerkollegium 
mit den Abteilungen für direkte Steuern und für 
Zölle und indirekte Steuern und dem Kataster- 
bureau, das Statistische Landesamt mit der me- 
tcorologischen Zentralstation, den Erdbebenstatio= 
nen, der Drachenstation in Friedrichshafen. 
Lokalbehörden sind 14 Bezirksbauämter, 63 Ka- 
meralämter, 4 Hauptzollämter, 150 Forstämter. 
Selbständige Verwaltungskörper sind die Ge- 
meinden und die Amtskörperschaften, d. h. die zur 
Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten berufenen, 
mit Rechtsfähigkeit ausgestatteten Verbände der 
zu einem Oberamtsbezirk gehörenden Gemeinden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.