Zuständigkeitstabelle.
Gegenstand der Entscheidung
2 — Zuständige Behörde, Rechtsmittel
824. 8 11 HKam G. Beschluß Beschwerde innerhalb Endgüultig.
der Handelskammer (bei Er= zwei Wochen beim Rerichtung
der Kammer) übergierungspräfidenten,
Einwendungen gegen die Listeimim Berlin beim
der Wahlberechtigten! Polizeipräsidenten.
zur Handelskammer. (Die Einwendungen
bei der Handelskammer
find innerhalb einer
Woche nach Bekanntmachung
der Liste anzubringen.)
825. 8 15 HKam G. Beschluß Klage innerhalb zwei Nevision ans OBG.
der Handelskammer über Ein= Wochen beim Bezirks- (8§ 138 86.).
sprüche gegen die Wahlen ausschuß.
zur Handelskammer. (Einsprüche
sind innerhalb zwei Wochen
nach Bekanntmachung anzubringen.)
826. 8§ 18—21 a. a. O. Beschluß Desgl. Desgl.
der Handelskammer über Ausschluß
von Mitgliedern.
827. 827—29 a. O. Beschluß Desgl. Desgl.
der Handelskammer über Einsprüche
gegen die Heranziehung
zu Handelskammerbeiträgen.
(Einsprüche
wie bei 325 anzubringen.)
828.1 88 60 u. 31 a. a. O. Heran--Genehmigung des —
ziehung einzelner Bezirksteile Ministers für Handel
oder Bezirkszweige zu beson- und Gewerbe.
deren Beiträgen durch Be-(Nach § 43 führtdieser
schluß der Handelskammer. die Aufsicht über die
Handelskammern.)
829. Erhebung von mehr als 10% Desgl. —
Zuschlag zur Gewerbesteuer
für ein Jahr.
B. Wegen der kanfmännischen Korporationen, welche keine Handelskammern find,
vgl. Art. IX §8 36, 44 HKam G., § 31 Ges. 7. 9. 1811 (GS. S. 268), und
Einf G. z. HGB. 24. 6. 1861 (Ge. S. 449) 8 4.
830.
§8 136 u. 138 Z G. Beschlüsse
des Vorstands einer
kaufmännischen Korpo-Soweit
nach Statut
Rekurs an die Behörde
zulässig,
an