Konsumvereine während des Krieges haben auch die Behörden Rechnung
getragen. Ihre Vertreter sind Mitglieder der Preisprüfungsstellen, ins-
besondere des Beirats der Reichspreisprüfungsstelle, sie sind im Vorstand
und Beirat des Kriegsernährungsamts vertreten, wie denn überhaupt
ihre ernste und verdienstvolle Mitarbeitung zur Hebung der Schwierigkeiten
allseitig anerbannt ist. Engherzige Bekämpfung und Unterdrückungsbe-
strebungen sind nirgends hervorgetreten, und der vorurteilslose Beobachter
kann feststellen, daß die einseitige Beurteilung, der sie früher vielfach be-
gegneten, einer gerechteren Würdigung Platz gemacht hat.
IV. Die Kleinhandelsgenossenschaften.
Die Lebensmittelversorgung hätte sich gewiß leichter bewerkstelligen
lassen, wenn auch der Kleinhandel, dem der Absatz an die Verbraucher ob-
liegt, über eine Organisation verfügt hätte, die eine geschlossene Heran-
ziehung der Kleinhändler zur Lebensmittelverteilung ermöglicht haben würde.
Von einer solchen Organisation bestanden bei Kriegsbeginn nur erst die
Anfänge. Zurzeit bestehen im Deutschen Reiche nur 139 kaufmännische
Genossenschaften, und zwar in der Hauptsache Genossenschaften der Kolonial-
warenhändler. Ihre Mitgliederzahl betrug 6460. Erst im Laufe des Krieges
sind daneben eine größere Zahl von Einkaufsgesellschaften errichtet zu dem
Zweck, die gleichmäßige Verteilung der Lebensmittel für bestimmte Bezirke
sicherzustellen. Die meisten dieser Neugründungen haben die Form der
Genossenschaft, viele aber auch die Form der G. m. b. H. Die Anregung
zu der Errichtung ging zumeist von den städtischen Behörden oder den Land-
kreisen aus. In diesen neugegründeten, sogenannten Kreiseinkaufsgenossen-
schaften und städtischen Einkaufsgenossenschaften werden tunlichst alle Händler
des betreffenden Bezirks zusammengeschlossen; sie treten mit den Kriegsgesell-
schaften, besonders mit der Zentraleinkaufsgesellschaft oder den Bezirkszentralen
dieser Gesellschaften in Verbindung und verteilen die von dort bezogenen
Waren auf die einzelnen Zändler. Die Verteilung regelt sich hierdurch,
sofern alle Kleinhändler angeschlossen sind, selbsttätig bis auf die Verbraucher.
Mitunter sind während des Krieges Klagen des Handels darüber laut
geworden, daß ihm kein ausreichendes Tätigkeitsfeld geblieben sei. Das
ist vielfach zutreffend, aber den Handel trifft selbst die Schuld. So wie den
Behörden bei Vergebung von Heeresaufträgen nicht zugemutet werden
kann, mit Tausenden von Handwerkern in Verbindung zu treten, so kann
den Kriegsgesellschaften nicht zugemutet werden, an Tausende kleiner Kauf-
leute, deren Leistungsfähigkeit sie nicht einmal kennen, Waren zu liefern.
Der Kleinhandel kann nur berücksichtigt werden, soweit er organisiert ist.
Was an Organisation des Kleinhandels vor dem Kriege bestand, war
durchaus unzulänglich.
Man kann nur wünschen, daß die während des Krieges geschaffenen
Organisationen des Kleinhandels auch im Frieden bestehen bleiben und
weiter ausgedehnt werden. Daß sie notwendig und für den Kleinhandel
wie auch für die Kreise, denen der Kleinhandel dient, nämlich die Verbraucher,
wertvoll sind, haben die Erfahrungen der Kriegszeit bewiesen.