Nr. 131. o86
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 6. August 1917.
Inhalt.
II Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher
von Kohlen, Koks und Briketts. (2) Bekauntmachung, betreffend die
Verarbeitung von Gemüse. (3) Bekanntmachung, betreffend den Absatz
von Weißkohl. (4) Bekanntmachung über Höchstpreise für Obst.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 4. August 1917, betreffend Meldepflicht für gewerbliche
Verbraucher von Kohlen, Koks und Briketts.
Im Anschluß an die Bekanntmachung des unterzeichneten Ministeriums vom
26. Juni 1917 (Rbl. Nr. 107) wird die nachstehende Bekanntmachung der
Kriegsamtsstelle zu Altona vom 31. Juli 1917 hierdurch zur allgemeinen
Kenntnis gebracht.
Meldestelle für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin ist die Landeskohlenstelle
hierselbst, Theaterstraße 4.
Schwerin, den 4. August 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.