Full text : Der Reichstag zu Nürnberg 1524.

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tages  nennt  es  die  für  den  Fürstentag  in  Aussicht  genommenen
  Puncte,  behält  aber  weiteres  der  Proposition
vor.  !)  Wiederum  ist  in  dem  Ausschreiben  die  Religionsfrage
  mit  keinem  Worte  erwähnt;  wie  aus  einem  Planitz’schen
  Briefe  hervorgeht,  geschah  dies  mit  vollem
Bedacht.  ?)

Mit  dem  Ausschreiben  dieses  Reichstags  wich  das
Regiment  von  der  Verfassung  ab.  Weder  die  Regimentsordnung
  noch  der  Abschied  von  1521,  noch  die  kaiserliche
  Declaration  gab  ihm  die  Befugnis,  einen  Reichstag
  zu  berufen.  Das  war  dem  Regiment  selbst  am
allerwenigsten  verborgen.  Es  entstanden  ernstliche
Bedenken  darüber;?)  man  hielt  es  für  nothwendig,  Entschuldigungsbriefe
  den  Ausschreiben  an  die  Kur-  und
an  einige  andere  Fürsten  beizulegen.  *)  Auch  sind  die
Unterzeichnungen  bedenklich  unregelmässig.  Der  Statthalter
  Friedrich  scheint  gar  nicht  anwesend  gewesen
zu  sein;  seine  eigenhändige  Unterschrift  wird  durch
einen  Stempeldruck,  der  übrigens  für  voll  gilt,  vertreten.
  Pfalzgraf  Johann  hat  zwar  eigenhändig  unterschrieben,
  aber  dass  Kurfürst  Ludwig,  der  die  Declaration
nicht  anerkannte,  einen  Vertreter  seiner  Person  am
Regiment  gehabt  haben  sollte,  was  nur  durch  die  Declaration
  gestattet  war,  ist  höchst  zweifelhaft.

Das  Regiment,  welches  in  Reichsangelegenheiten
bisher  mehr  die  ausführende  Commission  der  Ständeversammlung
  selbst  gewesen  war,  stellte  sich  mit  diesem
  selbständigen  Ausschreiben  den  Ständen  entgegen
und  trat  in  den  Dienst  Ferdinands,  °)  der  um  jeden

1)  ].  c.  p.  198:  „auch  sunst  in  allen  andern  des  Reichs  ehe-„haften
  Obliegen  vnd  Nothdürften,  so  auf  solchem  Reichstag
„ferrer  angezeigt  werden  sollen.“

2)  Ranke  II°®  p.  69.  Anm.

3)  Müller,  Entd.  Staatscab.  I,  212.

1  c.p.  211.

5)  1.  c.  p.  202.  212.