Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

M  G60.  1047

Nr.  289971.

Bekanntmachung,  die  Entwerthung  von  Wechselstempelmarken  betreffend.
fl.  Staatsministerium  der  Finanzen.

Es  wird  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht,  daß  vom  Bundesrathe  in  seiner
Sitzung  vom  14.  ds.  Mts.  Nachstehendes  beschlossen  worden  ist:
„Wenn  Wechselstempelmarken,  welche  mit  dem  Vordrucke  „den##ten  18.
versehen  sind,  nach  dem  31.  Dezember  1899  entwerthet  werden,  so  ist  es  zulässig,
die  vorgedruckte  Ziffer  18  (oder  die  Ziffer  8  allein)  zu  durchstreichen  oder  durch
Ueberschreiben  in  19  umznändern.“

München,  den  19.  Dezember  1899.

Dr.  Frhr.  v.  Riedel.

Nr.  28340.

Bekanntmachung,  Einverleibung  der  Landgemeinden  Thalkirchen  und  Laim
in  die  Stadtgemeinde  München  betreffend.

Kigl.  Staatsministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern
Verweser,  haben  Allerhöchst  zu  genehmigen  geruht,  daß  vom  1.  Januar  1900  ab  die
Gemeinden  Laim  und  Thalkirchen  vom  Bezirksamte  München  I,  dem  Anttsgerichte
München  II  und  dem  Landrentamte  München  getrennt  und  mit  dem  Verwaltungsbezirke
der  unmittelbaren  Stadt  München  sowie  mit  dem  Amtsgerichte  München  I  und  den  Stadtrentämtern
  München  I,  II,  III  und  1V  vereinigt  werden.