Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

14.

erledigte  sechste  Chorvicarstelle  am  Collegiatstifte

  St.  Cajetan  dahier,  vom  1.  April  l.  Is.
angefangen,  dem  Curaten  im  Priesterhause  zu
St.  Johann  Nepomuk  dahier,  Joseph  Köllner,
zu  verleihen.

 

Königlich  Allerhöchste  Genehmigung,
die  Uebertragung  der  Würde  eines  Ceremoniars
des  St.  Elisabethen-Ordens  betr.

Seine  Majestät  der  König  haben
Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,  unter'm
21.  März  l.  Is.  die  durch  Ihre  Königliche
Hoheit  die  Prinzessin  Marie  Therese  von
Bayern  als  Großmeisterin  des  St.  Elisabethen=Ordens
  geschehene  Uebertragung  der  Würde
eines  Ceremoniars  dieses  Ordens  auf  den  Decan
des  Collegiatstiftes  zu  St.  Cajetan  in  München,
k.  geistlichen  Rath  Leonhard  Enzler,  zu  genehmigen.


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Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  fremder  PDe#corationen.

 

Seine  Majestät  der  König  haben
Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,  unter'm
3.  April  l.  Is.  dem  k.  Staatsminister  des
Königlichen  Hauses  und  des  Aeußern,  Adolph
von  Pfretzschner,  die  Bewilligung  zur
Annahme  und  zum  Tragen  des  ihm  von  Seiner
Majestät  dem  Könige  von  Württemberg  verliehenen
  Großkreuzes  des  Ordens  der  württembergischen
  Krone,  und

dem  k.  Staatsminister  der  Justiz,  Dr.  Johann
von  Fäustle,  die  Bewilligung  zur  Annahme
und  zum  Tragen  des  ihm  von  Seiner  Majestät
dem  Könige  von  Württemberg  verliehenen  Großkreuzes
  des  k.  württembergischen  Friedrich-Ordens
zu  ertheilen.