Contents : Das Völkerrecht.

816.  Die  Organe  der  Völkerrechtsgemeinschaft  im  allgemeinen.  145

als  unerträgliche  Gefährdung  der  nationalen  Selbständigkeit  erscheinen.


Bei  Gründung  der  Quadrupelallianz  von  1815  (oben  $  3  III)
waren  regelmäßige,  in  bestimmten  Zeiträumen  abzuhbaltende  Kongresse
  der  beteiligten  Staaten  in  Aussicht  genommen  worden.  Diese
hätten  wohl  den  Keim  abgeben  können  zu  einem  Völkerareopag
und  damit  zu  einer  rechtlichen  Organisation  der  Völkerrechtsgemeinschaft.
  Aber  schon  nach  wenig  Jahren  hatten  die  vom  Geiste
der  Heiligen  Allianz  erfiillten  Kongresse  ein  unrühmliches  Ende
gefunden.  Seitdem  hat  der  Gedanke  einer  ständigen  oder  doch
von  Zeit  zu  Zeit  sich  versammelnden  Staatenvertretung  nur  in  den
Utopien  derjenigen  Schriftsteller  eine  Rolle  gespielt,  die  von  dem
Staatenstaat  (oben  8  1  I)  träumten.

2.  Dennoch  hat  die  Entwicklung  des  Stastenverkehrs  im  19.  Jahrhundert
  und  zwar  besonders  in  den  letzten  Jahrzehnten  ständige  Stastenvertretungen
  ins  Leben  gerufen,  die  zur  Verwaltung  abgegrenzter
gemeinsamer  Interessen  von  einer  größeren  oder  kleineren  Staatengruppe
  berufen,  mithin  kraft  internationalen  Auftrags,  als  wirklich
internationale  Ämter  erscheinen.  Die  Mitglieder  dieser  Organe  haben
daher  auch  nicht  einseitig  dle  Interessen  ihres  Heimatsstaates  nach
den  ihnen  erteilten  Instruktionen,  sondern  die  gemeinsamen  Interessen
nach  freier  Überzeugung  zu  vertreten."

II.  Hierher  gehören  in  erster  Linie,  ihrer  zeitliehen  Entstehung
naeh,  die  Internationalen  Flußkommissionen,  wie  sie  zur  Überwachung
der  freien  Schiffahrt  auf  den  konventionellen  Strömen  (unten  $  27)
eingesetzt  worden  sind.  Zu  erwähnen  sind  in  diesem  Zusammenhange:

1.  Die  Europäische  Donaukommission.

Die  Europäische  Donaukommission  wurde  durch  Art.  16  des
Pariser  Vertrages  vom  30.  März  1856  eingesetzt.  Sie  besteht  aus
je  einem  Vertreter  Preußens,  Österreich-Ungarns,  Frankreichs,
Großbritanniens,  Rußlands,  Sardiniens  und  der  Türkei.  Ursprünglich
  sollte  sie  ihre  Aufgabe  (unten  $  27  II)  in  zwei  Jahren  zu  Ende
geführt  haben  und  dann  aufgelöst  werden.  Allein  es  stellte  sich

 

1)  Sehr  bestritten.  Übereinstimmend  Kaufmann  (oben  $  11  Note  7).
v.  Liszt,  Völkerrecht.  4.  Aufl.  10