Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

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standes  diesen  bei  dem  Ministerial-Departement  zu  vertreten,  das  bei  demselben  betheiligt
oder  dessen  Mitwirkung  bei  der  Ausführung  erforderlich  ist.

Zu  diesem  Ende  wird  dem  betreffenden  Delegirten  über  die  gepflogene  Berachung
ein  Protokollauszug  zugestellt,  der  mit  dem  Bescheid  des  Ministeriums  versehen  —  an
das  Bureau  zurückgeht,  welches  namentlich  bei  seinen  allgemeinen  Anordnungen  von  der
vorgängigen  Genehmigung  des  einschlägigen  Ministeriumo  abhängig  ist.

g.  8.

Die  statistischen  Detailarbeiten,  als  Berechnungen,  Zusammenstellungen,  Tabellen,
Karten,  Beschreibungen  und  andere  Ausfertigungen  werden  unter  Mitwirkung  und  Auleitung
  des  in  dem  Fache  zuständigen  Bureaumitglieds  auf  der  Bureaukanzlei  bearbeitel,
welche  ordentlicher  Weise  aus  drei  Expeditoren,  beziehungsweise  Calculatoren,  einem  Topograpben
  und  Kartographen  und  einem  Kanzlisten  besteht.

Sind  bei  eintretender  Geschäftsvermehrung  weitere  Arbeiter  erforderlich,  so  werden
solche  in  widerruflicher  Weise  auf  Kosten  deejenigen  Ministerial-Departements  aufgesiellt,
welches  den  die  bestehende  Geschäftseinrichtung  überschreitenden  Auftrag  ertheilt.

8g.  9.

Die  bisherigen  Mitglieder  des  einverleibten  Vereins  für  Vaterlandskunde  treten  bei
dem  statistisch-topographischen  Bureau  in  das  Verbältniß  von  (freiwilligen)  ausererden,
chen,  beziehungsweise  correspondirenden  Mitgliedern.

Die  auf  die  einschlägigen  wissenschaftlichen  Fächer  sich  erstreckende  Aufnahme  von
außerordentlichen  oder  correspondirenden  Mitgliedern  ist  auf  den  Vorschlag  des  durch  die
Ministerial-Deligirten  verstärkten  Bureau-Collegiums  von  der  Königlichen  Ernennung
abhängig-  "

Durch  die  Annahme  des  Aufnahmediploms  verpflichten  sich  dem  Bureau  gegenüber
die  außerordentlichen  Mitglieder  zur  Theilnahme  an  einzelnen  Berathungen  und  die  corre“
spondirenden  zu  periodischen  schriftlichen  Einsendungen  über  Gegenstände  ißrer  besonderen
Kenntnisse  und  Erfahrungen.

Uebrigens  ist  es  dem  Bureau  unbenommen,  zu  seinen  Berathungen  und  Arbeiten,
außer  den  ernannten  Mitgliedern,  auch  andere  Sachverständige  einzuladen.