Full text : Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1867. (1)

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Das  hiernach  anzuwendende  Formular  für  die  Gewerbe-Legitimationskarten
ist  unter  D.  beigefügt.

 

Die  sämmtlichen  Bevollmächtigten  ertheilen  sich  gegenseitig  die  Zusicherung,
daß,  wie  dies  auch  bei  den  früheren  Zollvereinigungs-Verträgen  geschehen  ist,
ihre  Regierungen  mit  der  Ratifikation  des  Vertrages  zugleich  auch  die  im  gegenwärtigen
  Protokoll  enthaltenen  Verabredungen,  ohne  weitere  förmliche  Ratifikation
derselben,  als  genehmigt  ansehen  und  aufrecht  erhalten  werden.

Der  Vertrag  ward  hierauf  in  Einem  Exemplare,  welches  für  den  Gesammtverein
  im  Königlich  Preußischen  Geheimen  Staatsarchiv  aufbewahrt  werden  soll,
von  den  Bevollmächtigten  unterzeichnet  und  untersiegelt,  und  sollen  die  bereits
vorbereiteten  Abdrücke  Preußischer  Seits  nach  erfolgter  Beglaubigung  sofort  den
Bevollmächtigten  der  übrigen  Vereinsregierungen  zugestellt  werden.

Nachdem  endlich  noch  konstatirt  war,  daß  die  Ratifikation  des  Vertrages
für  den  Norddeutschen  Bund  nur  durch  dessen  Präsidium  zu  erfolgen  habe,  und
daß,  wie  bereits  in  früheren  ähnlichen  Fällen  geschehen,  eine  solche  Form  der
Ratifikation  gewählt  werden  könne,  wodurch  der  Gegenstand  der  letzteren,  ohne
vollständige  Einrückung  der  Vertragsartikel,  hinlänglich  genau  bezeichnet  wird,
wurde  auch  gegenwärtiges  Protokoll  in  einem  Exemplare  nach  geschehener  Verlesung
  unterzeichnet  und  von  den  Königlich  Preußischen  Bevollmächtigten,  unter
dem  Vorbehalte  der  alsbaldigen  Mittheilung  beglaubigter  Abdrücke  an  die  übrigen
Bevollmächtigten,  nebst  dem  Vertrage,  Behufs  der  weiteren  Beförderung  an  das
Königliche  Geheime  Staatsarchiv,  in  Empfang  genommen.

G.  w.  o.

 

v.  Pommer  Esche.  v.  Philipsborn.  Delbrück.  Weber.
Gerbig.  v.  Thümmel.  v.  Spitzemberg.  Riecke.
Mathy.  Ewald.  Thon.  v.  Liebe.