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Anlage zu Nr. 11. des Schlußprotokolls.
C.
Nachweisung
an die Erbauer von Seeschiffen je nach deren Tragfähigkeit für die nicht speziell
nachweisbaren Eisenbestandtheile höchstens zu bewilligenden Zollvergütung.
Betrag Diffe- Betrag Diffe-
Größe der Schiffe für renz Größe der Schiffe für renz
in Lasten zu 4000 Pfund. die Last. für die Last in Lasten zu 4000 Pfund. die Last. für die Last.
Thl. Sgr. Pf. Pf. Thl. Sgr. Pf. Pf.
Für Schiffe bis einschließlich Für ein Schiff von 450 Lasten · 29 9 ⁵⁄₂₅
50 Lasten 1 11 · ₂₀⁄₂₅ - 475 29 4 ⁴⁄₂₅
Für ein Schiff von 75 Lasten 1 9 4 ₂₀⁄₂₅ --- -500- · 29 ·
" " " " 100 " 1 7 8 ₁₈⁄₂₅ " " 525 · 28 8 ⁴⁄₂₅
" " " " 125 " 1 6 2 ₁₇⁄₂₅ " 550 " · 28 4 ⁴⁄₂₅
" " " " 150 " 1 4 9 ⁵⁄₂₅ " " " 575 " · 28 · ⁴⁄₂₅
" " " " 175 1 4 4 ⁵⁄₂₅ " 600 " · 27 8 ⁴⁄₂₅
" " " " 200 1 3 11 ⁵⁄₂₅ " " 625 " · 27 4 ⁴⁄₂₅
" " " " 225 1 3 6 ⁵⁄₂₅ " " " 650 " · 27 · ⁴⁄₂₅
" " " " 250 " 1 3 1 ⁵⁄₂₅ " " " 675 " · 26 8 ⁴⁄₂₅
" " " " 275 " 1 2 8 ⁵⁄₂₅ " " 700 " · 26 4 ⁴⁄₂₅
" " " " 300 " 1 2 3 ⁵⁄₂₅ " 725 " · 26 · ⁴⁄₂₅
" " " " 325 " 1 1 10 ⁵⁄₂₅ " 750 " · 25 8 ⁴⁄₂₅
" " " " 350 " 1 1 5 ⁵⁄₂₅ " " " " 775 " · 25 4 ⁴⁄₂₅
" " " " 375 " 1 1 · ⁵⁄₂₅ " " " " 800 " · 25 · ⁴⁄₂₅
" " " " 400 " 1 · 7 ⁵⁄₂₅ " " " " 825 " . 24 8 ⁴⁄₂₅
" " " " 425 " 1 · 2 ⁵⁄₂₅ " 850 " · 24 4 ⁴⁄₂₅
Anmerkungen.
1. Die vorstehenden Sätze gelten für eisenfest gebaute Schiffe, und werden bei kupferfest gebauten Schiffen, wenn
das dazu zu verwendende Stangenkupfer oder Messing zollfrei abgelassen ist, um 5 Sgr. für die Last ermäßigt.
2. Für Schiffe von einer Lastenzahl, welche zwischen je zwei der in obiger Tabelle aufgeführten Lastenzahl fällt, ist
der Betrag für die Last mit Hülfe der Differenzen proportional zu berechnen, z. B. da zwischen der Tragfähigkeit
von 125 und 150 Lasten die Differenz für die Last 17/25 Pfennig beträgt, so berechnet sich die Vergütung für ein
Schiff von 132 Last um 7 X 17/25 Pf.= 5 Pf. für die Last geringer, als für ein solches von 125 Last, mithin
auf 1 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. Bei dieser Berechnung sind Bruchpfennige, wenn der Bruch mehr als ½ beträgt,
als volle Pfennige zu berechnen, entgegengesetzten Falls aber außer Ansatz zu lassen.