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Einnahme.
Betrag
für
1868.
Rthlr.
Die nach Artikel 62. der Verfassung des Norddeutschen
Bundes dem Bundes-Feldherrn zur Verfügung
zu stellenden 225 Thaler jährlich für den Kopf
der, auf Ein Prozent der Bevölkerung von 1867.
zu normirenden und vorbehaltlich der Regulirung
nach dem Resultate der im Dezember 1867. statt-
findenden Volkszählungen, vorläufig zu 300,000
Mann angenommenen Friedens-Präsenzstärke des
Bundesheeres betragen . ..
In Folge der mit einzelnen Bundesstaaten getroffenen
Vereinbarungen, wonach dieselben für die ersten
Jahre einen geringeren, allmählig bis zum vollen
Satze steigenden Beitrag zu entrichten haben, ent-
steht für das Jahr 1868. ein Ausfall an dieser
Einnahme von. . .. .. .. .. . .. .. .. . . . . . . . . . ..
Es bleiben daher nur disponibel.
67,500,000
1,082,427
66,417,573