Full text : Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1867. (1)

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8)  die  Militair-Eleven  der  Militair-  2)  mit  Gemeinen-Rang:

Roßarztschule  mit  Ausschluß  der  un-  a)  die  Matrosen  II.  III.  IV.  Klasse,
ter  A.  II.  2.  Littr.  1.  genannten,  b)  die  Schiffsjungenim  dritten  Dienst-9)
  die  Militairbäcker,  jahre,
    
10)  die  Militair-Krankenwärter  und  Kran-  c)  die  Maschinisten-Applikanten II. Klasse,
kenträger,  d)  die  Heizer  II.  III.  IV.  Klasse,
11)  die  Militair-Handwerker,  welchegleich  e)  die  Handwerker  II.  III.  IV.  Klasse
den  Soldaten  Sold  beziehen.  und  die  Lehrlinge,

f)  die  Kadetten.

Anmerkung.  Die  einzelnen  Chargen
  im  See-Bataillon  resp.  der  See.
Artillerie  sind  hier  nicht  besonders  aufgeführt,
  da  sie  denen  in  der  Armee
gleich  sind.

B.  Militairbeamte.

Von  den  für  das  Bedürfniß  der  Armee  unf  der  Marine  oder  zu  militairischen
  und  maritimen  Zwecken  angestellten,  nicht  zum  Soldatenstande  gehörigen
Personen  sind  nur  die  in  dem  nachstehenden  Verzeichniß  aufgeführten  als
Militairpersonen  zu  betrachten.  Dieselben  zerfallen  nach  ihren  Dienst-  und
Rangverhältnissen  in  zwei  Klassen,  nämlich  in:

1)  obere,  im  Offizier-Rang  stehende,  theils  ohne  einen  bestimmten  Militair-2)
  untere  Militair-  und  Marinebeamte,  Rang,  theils  mit  einem  solchen.

I.  Zu  den  oberen  Militair-  und  Marinebeamten  gehören,  und  zwar:

1.  ohne  einen  bestimmten  Militair-Rang:

bei  der  Armee.  bei  der  Marine.
a)  der  General-Auditeur  der  Armee  und
die  Räthe  (Ober-Auditeure)  des  General-Auditoriats,

  
b)  die  Auditeure  und  Militairgerichts  a)  die  Marine-Auditeure  und  Marine-Aktuarien,
  und  Militairgerichts-  gerichts-Aktuarien,

    b)  bei  der  Marine-Intendantur:
c)  bei  den  Militair-Intendanturen:  aa)  der  Marine-Intendant  und  die

aa)  die  Intendanten,  Intendantur-  Marine-Intendantur-Räthe  und
Räthe  und  Assessoren,  Assessoren,  

bb)  die Referendarien und Auskul-  bb)  die  Marine-Intendantur-Refetatoren,
  rendarien  und  Auskultatoren,