— 3 — (Nr. 38.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, am 24. Januar d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten
Königlich Italienischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister,
Grafen de Launay, eine Privat-Audienz zu ertheilen und aus dessen Händen
ein Schreiben Seiner Majestät ves Königs von Italien entgegen zu nehmen,
wodurch derselbe in der gedachten Eigenschaft zugleich beim Norddeutschen Bunde
beglaubigt worden ist.
(Nr. 39.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, am 24. Januar d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten
Kaiserlich Oesterreichischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister, Wirklichen Kämmerer Grafen Wimpffen, eine Privat-Audienz zu
ertheilen und aus dessen Händen ein Schreiben Seiner Majestät des Kaisers
von Oesterreich entgegen zu nehmen, wodurch derselbe in der gedachten Eigen-
schaft zugleich beim Norddeutschen Bunde beglaubigt worden ist.
(Nr. 40.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, am 2. Februar d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten Kaiser-
lich Französischen außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Benedetti
eine Privataudienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schreiben Seiner
Majestät des Kaisers der Franzosen entgegen zu nehmen, wodurch derselbe in der
gedachten Eigenschaft zugleich beim Norddeutschen Bunde beglaubigt worden ist.
(Nr. 41.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, am 2. Februar d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten König-
lich Belgischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Baron
Nothomb eine Privataudienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schreiben
Seiner Majestät des Königs der Belgier entgegen zu nehmen, wodurch derselbe
in der gedachten Eigenschaft zugleich beim Norddeutschen Bunde beglaubigt wor-
den ist.
(Nr. 42.)