Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

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dasselbe nicht zugleich an verschiedenen Orten verwenden könne, um den in diesem 
Artikel zugesagten Schutz zu leisten, weshalb er die Einschaltung der Worte: 
„welche in ihrer Macht liegt“ 
hinter dem Worte „Schutz“ gern gesehen haben würde; er erkenne jedoch an, daß 
diese Auslegung sich von selbst verstehe und erkläre sich mit der Erwähnung des 
Sachverhältnisses in dem gegenwärtigen Protokolle zufrieden. 
Da ein Weiteres von keiner Seite zu bemerken war, so ist die Verhandlung 
geschlossen, von beiden Theilen unterschrieben und untersiegelt worden. 
v. Kamptz. C. Goedelt. 
(L. S.) (L. S.) 
  
  
... . * 
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
  
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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