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Benennung der Gegenstände.
Maastab der Verzollung.
Zollbetrag.
Fl. Kr.
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nahme der Schmalte), Kalk und Gyps, gebrannt und ungebrannt, Mör-
tel, Amianth und Asbest.
Erze, z. B. Blei., Eisen-, Kupfer-, Zink, und Zinnerze, Gold- und
Silberstufen, Kobalt- und Nickelerze.
Puzzuolan- und Santorinerde (auch Cement und Traß), Mergel,
Lehm, gemeiner Ziegel- und Töpferthon, Trippel--, Talk- und Walker-
erde, Bolus (auch Siegelerde), Maltheser Erde (weißer Bolus), Blut-
stein, Braunstein, Farberde, gelbe, grüne, rothe, Graphit (Wasserblei,
Reißblei), Kolkothar, Ocker, Bimsstein und Schmirgel, Fluß- und
Schwerspath, Satinober, Umbra, weiße Pfeifen- und andere Erden zur
Erzeugung von Steingut oder Porzellan, alle diese Gegenstände auch
gemahlen und geschlemmt, Kreide, weiße und schwarze, roh, unge-
schnitten und geschlemmt, Garten- und Mooredee ...
Anmerk. Steinmetzarbeiten, gemeine, z. B. Thür- und Fensterstöcke, Säulen
und Säulenbestandtheile, Rinnen, Röhren, Tröge u. dgl.) unge-
schliffen, mit Ausnahme jener aus Alabaster und Marmor, werden
den behauenen Steinen beigezählt.
b) Schiefertafeln (auch in Holzrahmen der Nr. 37. a. und c.), Schiefer-
griffel (nicht bemalt oder angestrichen oder mit anderen Materialien in
Verbindung), Schieferpapier und Tafeln daraus, ohne Verbindung mit
anderen Materialien, Kreide und Rothstein, geschnitten, Bimsstein, ge-
formt, Bimsstein-, Glas-, Sand- und Schmirgelpapier, Bimsstein- und
Schmirgeltuch .. . . ... . . ..
V. Arzenei-, Parfümerie-, Farb-, Gerb- und chemische
Hülfsstoffe.
Oele, ätherische:
a) Bernstein-, Hirschhorn., Kautschuck., Lorbeer-, Rosmarin-und Wachholderöl.
b) Oele, ätherische, d. i. alle mit Ausnahme der vorstehend unter a. und
der unter Nr. 17. genannten ätherischen Oele, dann parfümirte Essige,
Fette und Oele . .. . . .. . . . . ... . . .. . . . .. . . ..
Anmerk. Wenn die unter a. und b. genannten Essige, Fette und Oele in Be-
hältnissen mit Etiquetten, Gebrauchsanweisungen u. dergl. vorkom-
men, durch welche sie sich als Parfümeriewaaren darstellen, so sind
sie als Parfümeriewaaren zu behandeln. -
Farbwurzeln, gemeine, gemahlen und ungemahlen, als: echte und falsche Alkanna,
Curcumä, Krapp, dann Waid, Wau, Saslor, Färbeginster, Kermeskörner.
frei