Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

A 
— 257 — 
Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Zoll- 
betrag. 
  
Fl. Kr. 
  
21 
24 
  
e) Zink in Drähten und Röhren, dann Zinkguß, roher, d. i. nicht weiter 
bearbeitet, auch in Verbindung mit Holzarbeiten der Nr. 37. a. und b. und 
Stangen oder Platten von Eisen . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . .. . . . .. 
f) Zinn, gezogen, gestreckt (d. i. in Stangen, Platten, Blechen, Drähten), 
dann Röhren, und Zinnguß, roher, d. i. nicht weiter bearbeitet, auch 
in Verbindung mit Holzarbeiten der Nr. 37. a. und b. und Stangen 
oder Platten von Eisen ......... . ... 
g) Kupfer, Messing, Nickel, Packfong, Tomback und andere nicht besonders 
benannte unedle Metalle und Metallgemische, gezogen, gestreckt (d. i. in 
Stangen, Tafeln, Platten, Blechen, Drähten, (mit Ausnahme der Messing- 
saiten!), und in groben Gußstücken (d. i. in Glocken und Röhren, das 
Stück im Gewichte von mehr als 10 Pfd., und in anderen Gegenständen, 
das Stück im Gewichte von mehr als 25 Pfd.) . .. . . ... 
VII. Webe- und Wirkstoffe und Garne. 
Flachs, auch Flachsbaumwolle (d. i. chemisch präparirter Flachs), Hanf, Jute 
und andere vegetabilische Spinnstoffe, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, 
auch in Abfällen (Werg, Heede) dann Waldwolle und Seegras . . . —- 
Schafwolle, roh und gekämmt, gefärbt, gebleicht, gemahlen und in Abfällen.. 
Seide:  
a) 1. Seide, abgehaspelt (unfilirt, Grezze), oder gesponnen (filirt), 
2. Floretseide (Seidenabfälle), gesponnen, 
beide (Ziffer 1. und 2.) ungefärbt und ohne Verbindung mit anderen 
Spinnmaterialien. 
b) 1. Seide, weiß gemacht oder gefärbt, oder in Verbindung mit anderen 
Spinnmaterialien, und 
2. Floretseide, gefärbt oder in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien. 
Baumwollgarne (ungemischt oder gemischt mit Leinen oder Wolle): 
a) Roh, d. i. nicht gebleicht, nicht gefärbt und nicht drei, oder mehrdrähtig 
gezwirnt::::. . . .. 
b) Gebleicht oder gefärbt, (jedoch nicht drei- oder mehrdrähtig gezwirnt), 
dann ungewebte Dochte, ohne oder mit Wachsüberzug 
e) Gezwirnt, d. i. drei- oder mehrdrähtig gezwirnt . . . . . . . . ·............ 
  
1Ztr. 
* 
* 
* 
  
2. 
- 
- 
frei 
frei 
frei 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.