A
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Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Zoll-
betrag.
Fl. Kr.
21
24
e) Zink in Drähten und Röhren, dann Zinkguß, roher, d. i. nicht weiter
bearbeitet, auch in Verbindung mit Holzarbeiten der Nr. 37. a. und b. und
Stangen oder Platten von Eisen . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . .. . . . ..
f) Zinn, gezogen, gestreckt (d. i. in Stangen, Platten, Blechen, Drähten),
dann Röhren, und Zinnguß, roher, d. i. nicht weiter bearbeitet, auch
in Verbindung mit Holzarbeiten der Nr. 37. a. und b. und Stangen
oder Platten von Eisen ......... . ...
g) Kupfer, Messing, Nickel, Packfong, Tomback und andere nicht besonders
benannte unedle Metalle und Metallgemische, gezogen, gestreckt (d. i. in
Stangen, Tafeln, Platten, Blechen, Drähten, (mit Ausnahme der Messing-
saiten!), und in groben Gußstücken (d. i. in Glocken und Röhren, das
Stück im Gewichte von mehr als 10 Pfd., und in anderen Gegenständen,
das Stück im Gewichte von mehr als 25 Pfd.) . .. . . ...
VII. Webe- und Wirkstoffe und Garne.
Flachs, auch Flachsbaumwolle (d. i. chemisch präparirter Flachs), Hanf, Jute
und andere vegetabilische Spinnstoffe, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt,
auch in Abfällen (Werg, Heede) dann Waldwolle und Seegras . . . —-
Schafwolle, roh und gekämmt, gefärbt, gebleicht, gemahlen und in Abfällen..
Seide:
a) 1. Seide, abgehaspelt (unfilirt, Grezze), oder gesponnen (filirt),
2. Floretseide (Seidenabfälle), gesponnen,
beide (Ziffer 1. und 2.) ungefärbt und ohne Verbindung mit anderen
Spinnmaterialien.
b) 1. Seide, weiß gemacht oder gefärbt, oder in Verbindung mit anderen
Spinnmaterialien, und
2. Floretseide, gefärbt oder in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien.
Baumwollgarne (ungemischt oder gemischt mit Leinen oder Wolle):
a) Roh, d. i. nicht gebleicht, nicht gefärbt und nicht drei, oder mehrdrähtig
gezwirnt::::. . . ..
b) Gebleicht oder gefärbt, (jedoch nicht drei- oder mehrdrähtig gezwirnt),
dann ungewebte Dochte, ohne oder mit Wachsüberzug
e) Gezwirnt, d. i. drei- oder mehrdrähtig gezwirnt . . . . . . . . ·............
1Ztr.
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2.
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frei
frei
frei