Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

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Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
 Fl.     
Zoll- 
betrag. 
  
Kr. 
  
38 
  
c) Hölzernes Hausgeräthe (Möbel), eingelegte Parquetten, sowie alle 
unter a. und b. begriffene Waaren aus Holz in Verbindung mit Bast, 
Binsen-, Schilf., Stuhlrohr-, Stroh- und Korbgeflechten, Eisen (mit 
Ausnahme des polirten Stahles), Messing, Glas oder gemeinem Leder, 
auch (mit oder ohne diese Verbindungen) gefärbt, gebeizt, gefirnißt, lackirt 
oder polirt, ferner Fischbein, gerissenes . . .. 
d) Feine Drechsler- und Schnitzwaaren, hölzerne Hängeuhren und Uhr- 
kästen, Boulearbeiten, Holzbronze, echt vergoldete oder versilberte Holz- 
waaren, Fourniere, eingelegte oder auf einer Seite mit Papier oder 
Webewaaren belegt oder gepreßt; 
Feine Korbflechterwaaren; 
Blei- und Farbstifte in Rohr oder Holz gefaßt; 
Spielzeug, mit Ausnahme des unter a. genannten; 
Beinarbeiten, nicht besonders benannte; 
Alle nicht unter a., b. und c. begriffenen Waaren aus Holz, dann 
jene aus anderen vegetabilischen Schnitzstoffen, z. B. aus Areka-, Cocos- 
und Steinnüssen; 
Alle vorgenannten Gegenstände auch in Verbindung mit anderen Ma- 
terialien, soweit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren fallen 
vom 1. Januar 1869. an. .. .. . . ... 
e) Gepolsterte Möbel (mit oder ohne Ueberzug) .. .. . . . . .. . . . . . . .. . .. .. 
Glas und Glaswaaren: 
a) Grünes, schwarzes und gelbes Hohlglas (Glasgeschirr) in seiner natür- 
lichen Farbe, weder gepreßt, geschliffen, noch abgerieben 
b) Spiegelglas, rohes ungeschliffenes, Glasmasse, sowie Glasröhren, Glas- 
stängelchen und Glasplättchen, ohne Unterschied der Farbe (wie solche 
zur Perlenbereitung, Kunstglasbläserei und Knopffabrikation gebraucht 
werden), auch Email- und Glasurmasse 
c) Weißes Hohlglas, ungemustert, ungeschliffen, unabgerieben, ungepreßt, 
oder nur mit abgeschliffenen oder eingeriebenen Stöpseln, Böden oder 
Rändern, ferner Fenster- und Tafelglas in seiner natürlichen Farbe 
(grün, halb- und ganz-weiß); Glasbehänge zu Kronleuchtern, Glas- 
knöpfe, Glaskorallen, Glasperlen, Glasschmelz, Glastropfen, auch gefärbt. 
d) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, gemustertes, massives, 
weißes Glas... -· 
  
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