Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

  
  
Abgabensätze 
  
Maaß- 
 stab der 
Benennung der Gegenstände.  nach dem  nach dem 
  Ver-  30-Thaler-   52-Gulden- 
zollung. Fuß. Fuß. 
Rthlr. Sgr.   Fl. Kr. 
  
  
 
und Schläuche; Feuerlöscheimer aus geflochtenem und gedrehtem 
Haufe, ungebleichte; Decken aus losen Fasen 1 Ztr.  — 15 52 
e)  Graue Packleinwand . . .. . . . . ... . . . . . .. — 20 1 10 
Anmerk. Unter Packleinwand wird ein ungebleichtes, grobes, glattes, 
auch einfach geköpertes Gewebe (ohne Muster) verstanden, 
welches nicht über 30 Fäden in der Kette auf einen Preußi- 
schen Zoll enthält. 
f) Rohe Leinwand, roher Zwillich und Drillich; Seilerwaaren, ge- 
bleichte und gefärbte, soweit sie nicht unter d. begriffen sind. 4    7   — 
g) Gebleichte, gefärbte, bedruckte oder in anderer Art zugerichtete, 
auch aus gebleichtem Garn gewebte Leinwand; gebleichter oder 
in anderer Art zugerichteter Zwillich und Drillich; rohes und 
gebleichtes, auch verarbeitetes Tisch., Bett, und Handtücherzeug; 
leinene Kittel; Batist und Linon . . . . .. ...... .... .. ...... . .. " 10 — 17 30 
h) Bänder, Borten, Fransen, Gaze, gewebte Kanten, Knopfmacher-, 
Posamentier- und Strumpfwaaren, Gespinnste und andere Waa- 
ren in Verbindung mit Metallfäden " 20 — 35 — 
i) Zwirnspiten . . ... " 40   -   70   - 
  
Literarische und Kunst-Gegenstände: 
a) Papier, beschriebenes (Akten und Manuscripte); Bücher, Kupfer- 
stiche, Stiche anderer Art, sowie Holzschnitte; Lithographien und 
Photographien; geographische und Seekarten; Musikalien .. . . . . frei frei 
b) Gestochene Metallplatten, geschnittene Holzstöcke, sowie lithogra- 
phische Steine mit Zeichnungen, Stichen oder Schrift, alle diese 
  
Gegenstände zum Gebrauch für den Druck auf Papier . . frei. frei 
c) Gemälde und Zeichnungen; Statuen von Marmor und anderen 
Steinarten .. . . . . . . ... freii. frei 
  
Mehl, Mahlprodukte und andere Verzehrungsgegen- 
stände: 
a) Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten, nämlich: ge- 
schrotene oder geschälte Körner, Graupe, Gries, Grütze, Mehl; 
  
  
  
  
  
 
	        
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