290
No
Benennung der Gegenstände.
.— ——. —— — — — — ——
Abgabensätze
Maaß-
stab der
Ver-
zollung.
nach dem
30-Thaler-
Fuß.
Rthlr. Sgr.
nach dem
52-Gulden-
Fuß.
Fl. Kr.
25
23 Oel und Fette:
a) Fettes Oel in Fässern mit Ausnahme des Baumöls, des Palm-
öls (Palmbutter), des Kokosnußöls (Kokosbutter) und der par-
fümirten Oele
b) Fette:
1) Paraffin
2) Unschlitt
c) Stearin, einschließlich Stearinsäürer
d) Rückstände, feste, von der Fabrikation fetter Oele, auch ge-
mahlen
Papier und Pappwaaren:
a) Graues Lösch- und Packpapier, Pappdeckel, Preßspäne, künst-
liches Pergament; Papier zum Schleifen oder Poliren (auch
Bimsstein- und Schmirgeltuch); Schieferpapier
b) Ungeleimtes ordinaires (grobes graues, halbweißes und gefärb-
tes) Papier, alles ungeleimte Druckpapier; Formerarbeit aus
Steinpappe, Asphalt oder ähnlichen Stoffen, auch in Verbindung
mit Holz oder Eisen, jedoch weder angestrichen noch lackirt.
Alles andere, soweit es nicht unter d. genannt ist, auch litho-
graphirtes, bedrucktes oder liniirtes, zu Rechnungen, Etiketten,
Frachtbriesen, Devisen etc. vorgerichtetes Papier; Malerpappe
Gold- und Silberpapier; Papier mit Gold- oder Silbermustert
durchgeschlagenes Papier; ingleichen Streifen von diesen Papier-
gattungen; Papiertapeten; Waaren aus Papier, Pappe oder Papp-
masse (mit Ausnahme der Spielkarten), Formerarbeit aus Stein-
pappe, Asphalt oder ähnlichen Stoffen, soweit sie nicht unter b.
begriffen ist
Waaren aus den vorgenannten Stoffen in Verbindung mit an-
deren Materialien, soweit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren
fallen
Parfümerien und Seife:
a) Grüne, schwarze und andere Schmierseife . . . . .. . . . . . . . . . . . ..
b) Gemeine feste Seife
1 Ztr.
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52
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52
frei
frei
frei
2
20
1
27