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laufende Nr. Bundesstaat.
Die obere Leitung des Marschwesens und die Ausstellung des Marschrouten steht zu:
Die örtliche Zuweisung der Quartiere und der sonst erforderlichen Marschbedürf-
nisse nach Maaßgabe der Marschrouten wird vermittelt durch:
Bemerkungen.
6. Großherzogthum Oldenburg. den Regierungen zu Ol-
denburg., Birkenfeld und Eutin.
die Verwaltungsämter und Bürgermeistereien.
7. Herzogthum Braunschweig. den Herzgoglichen Kreis- direktionen zu Braunschweig,
Wolfenbüttel,, Helmstedt, Gandersheim, Holzminden und Blankenburg.
die Kommunalbehörden.
8. Herzogthum Sachsen-Meiningen Gandersheim, Hildburghausen.
desm Heroglichen Staatsministerium, Abteilung des Innern, zu Meiningen.
die Herzogliche Verwaltungsämter in Salzungen, Meiningen, Hildburghausen, Römhild, Eisfeld, Sonneberg, Saalfeld und Kamburg.
9. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
dem Herzoglichen Ministerium, Abtheilung des Innern, zu Altenburg.
die Kreis-Hauptleute der Ost- und Westkreise.
10. Herzogthum Sachsen-Koburg.
a) im Herzogthum Koburg: dem Landratsamt zu Koburg und dem Justizamt zu Königsberg;
b) im Herogthum Gotha: den Landratsämtern zu Gotha, Ohrdruf und Waltershausen, und den Justizämtern zu Nazza und Volkenroda.
die Gemeinde-Vorstände.
11. Herogthum Anhalt.
der Herzoglichen Regierung, Abtheilung des Innern und der Polizei, zu Dessau.
die Kreisdirektionen.
Sachsen=Koburg. dem Landrathsamt zu
12. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
den Landratsämtern zu Rudolstadt, Königssee und Frankenhausen.
die Gemeinde-Vorstände und Vertreter der Gutsbezirke.