Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

—  141  —

Die  Ratifikationsurkunden  sollen  bei  der  Großherzoglich  Sächsischen  Regierung
  hinterlegt  werden.  Uber  die  Hinterlegung  soll  ein  Protokoll  ausgenommen
und  von  diesem  soll  beglaubigte  Abschrift  den  Vertragsstaaten  mitgeteilt  werden.

Zu  Urkund  dessen  haben  die  Kommissare  diesen  Vertrag  unterzeichnet  und
mit  ihren  Siegeln  versehen.

Geschehen  in  Eisenach  den  17.  Juni  1905  in  einer  einzigen  Ausfertigung,
die  im  Archive  der  Großherzoglich  Sächsischen  Regierung  hinterlegt  bleiben  soll,
und  wovon  beglaubigte  Abschriften  durch  diese  den  Vertragsstaaten  übergeben

werden  sollen.

(Siegel.)

Eiegel)  Carl  Halle.

(Siegel)  Georg  Plehn.
(Siegel)  Ludwig  Ewald.
(Siegel)  Ferdinand  Rohde.
(Siegel)  Johannes  Hunnius.
(Siegel)  Rudolf  v.  Ziller.
(Siegel.)  Kurt  Stöhr.

(Siegel.)  Theodor  Hierling.
(Siegel)  Ernst  Laue.

(Siegel)  Theodor  Bauer.
Eiegel)  Otto  Körbitz.

(Siegel)  Alfred  Cammann.
Siegell)  Gotthard  v.  Campe.
Eiegel.)  Eduard  Pustkuchen.

Georg  Strutz.

—  —  —  —

Schlußprotokoll

zum

Staatsvertrage  vom  17.  Juni  1905.

 

Die  unterzeichneten  Kommissare  waren  heute  zusammengetreten,  um  zum  Abschluß
  und  zur  Vollziehung  des  wegen  Regelung  der  Lotterieverhältnisse  zwischen
dem  Königreiche  Preußen  einerseits  und  den  Großherzogtümern  Hessen  und
Sachsen,  den  Herzogtümern  Sachsen-Meiningen,  Sachsen-Altenburg,  Sachsen-Coburg-Gotha
  und  Anhalt  sowie  den  Fürstentümern  Schwarzburg-Sondershausen,
Schwarzburg-Rudolstadt,  Reuß  älterer  Linie,  Schaumburg-Lippe  und  Lippe
andererseits  vereinbarten  Staatsvertrags  zu  schreiten.