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E. Höhere Bürgerschulen.
1. Die den Gymnasien in den entsprechenden Klassen gleichgestellten höheren
Bürgerschulen.
(Militair=Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 2. d.)
Königreich Preußen.
Die höhere Bürgerschule zu Düren,
" " " " Delißsch,
" " " " Solingen.
2. Die übrigen zu Entlassungs=Prüfungen berechtigten höheren Bürgerschulen.
(Militair- Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 2. f.)
Königreich Preußen.
Die höhere Bürgerschule zu Rathenow,
" " " " Hersfeld,
" " " " Leer ,
" " " " Kerpen.
F. Andere Lehranstalten.
(Militair- Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 4.)
1. Oeffentliche Lehranstalten.
Rönigreich Preußen.
Die höhere Gewerbeschule zu Barmen.
2. Privat=Lehranstalten.
I. Königreich Preußen.
Die Erziehungsanstalt des Dr. Kortegarn zu Bon
das Pädagogium des Dr. Beheim=Schwarzbach l Ostrowo bei Filehne,
die Schweitzersche Handelsschule zu Berlin,
" Handelsakademie zu Danzig.
II. Königreich Sachsen.
Die Lehr= und Erziehungsanstalt des Dr. Krause zu Dresden,
das Käuffersche Lehr=Institut zu Dresden,
" moderne Gesammt-=Gymnasium des Dr. Zille zu Leipzig,
die höhere Handelsschule zu Leipzig,
" " " " Dresden,
" " " " Chemnitz.
(Nr. 246.)