Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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Vierte Abtheilung. 
Waaren, welche einer Ausgangs-Abgabe von 5 Prozent 
ad valorem unterliegen. 
Bambuswaaren. 
Bauholz, außer das von Hakodade exportirte. 
Ginseng-Wurzeln und im Tarife nicht besonders benannte Arzneimittel. 
Hirschgeweihe, neue oder weiche. 
Holzkohle. 
Kupfer, unbearbeitet und bearbeitet. 
Matten, grobe und feine. 
Seidenstoffe zu Kleidungsstücken und gestickte Seidenzeuge. 
Alle anderen im Tarife nicht besonders benannten Waaren. 
Deutsche Unterthanen, welche in Japan wohnen, und die Mannschaften und 
Passagiere Deutscher Schiffe sind berechtigt, die im Ausfuhrtarif als verboten benannten 
Getreide- und Mehlsorten zu kaufen, soweit sie zu ihrem persönlichen Gebrauche er- 
forderlich sind, doch muß der allgemein gebräuchliche Erlaubnißschein vom Zollamte 
eingeholt werden, bevor die vorerwähnten Getreide- und Mehlsorten an Bord eines 
Deutschen Schiffes gebracht werden können. 
Dem Transport der als verboten aufgeführten Getreide- und Mehlsorten Ja- 
panischen Ursprungs zwischen den geöffneten Häfen wird die Japanische Regierung keine 
Hindernisse in den Weg legen. Sollten besondere Umstände es jedoch wünschenswerth 
machen, daß der Transport dieser Gegenstände von einem der geöffneten Häfen aus 
für eine Zeitlang gänzlich, Japanern sowohl als Fremden, untersagt werde, so wird 
die Japanische Regierung von ihrer Absicht, ein solches Verbot zu erlassen, den frem- 
den Behörden zwei Monate vorher Mittheilung machen und zugleich dafür Sorge 
tragen, daß ein solches Verbot nicht länger aufrecht erhalten werde, als es die Ver- 
hältnisse unumgänglich nöthig machen. 
Das in den Tarifen erwähnte Kattie wiegt 604 Gramme 53 Zentigramme 
oder 1 1/3 Pfund Englisch. 
Das Yard ist das Englische Maaß von 3 Fuß Englisch oder 914 Millimetern 
(oder Striche). 
Der Englische Fuß von 30,47 Millimetern ist 1/8 Zoll länger als das Kaneschaku. 
der Japaner. 
Das Koku ist gleich 10 Kubikfuß Englisch oder 120 Fuß Amerikanischen Holz- 
maaßes bei einer Dicke von 1 Zoll 
Der Bu oder Itzibu ist eine Silbermünze von nicht weniger als 8 Grammen 
und 67 Zentigrammen (134 Gran Englischen Münzgewichts) Gewicht und einem 
Gehalte von 9/10 fein Silber und 1/10 Zusatz. Der Zent ist der hundertste Theil 
des Bu. 
Be-
	        
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