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Nro. 12.
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Sonntag den 4. März 18831.
I. Könisliche Verorduung.
Gesetz, die Aushebung für das Jahr 15 # k
Wilheilm,
don Gottes Gnaden König von Württemberg.
W. baben nach Auhdrung Unseres
Gehelmen Raths und unter Zustimmung
Unserer getreuen Stände, die Zahl der
für daz Jahr 1641 auszuhebenden Rekrulen
auf Vlertausend Mann in der Maahe
festgesest, daß die ungehorsam Abwesenden
Unsere Ml#ster des Jnnern und ded
Kriegswesens und beauftragt, biernach in
Gemäßheit des Rekrutirungs-Gesetzes vom
7. August 1819 das Weltere anzuordnen.
Gegeben Stutigart den 3. März 1631.
und die wegen Berufs Ausgenommenen, Wil beim.
in se sern die Aushebung sie trifft, als Der Minister des Jnnernz
Eestelt in die Rekrutenzahl elngerechnet v. Otte.
werden. 6 Der Minister ves Krlegswesens:
Demnach verordnen und verfügen Wlr Graf v. Franquemoyt,
baß aus der Zahl der im Jahre 1800 ge- Auf Befehl des Klinige.
bo#men Jünzlinge Vlertausend Mann
Der Staats: Sekretze
k ber angegebenen Art ausgepoben werden. Wellnagel.