Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Nro.  12.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Sonntag  den  4.  März  18831.

I.  Könisliche  Verorduung.
Gesetz,  die  Aushebung  für  das  Jahr  15  #  k

Wilheilm,
don  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

W.  baben  nach  Auhdrung  Unseres
Gehelmen  Raths  und  unter  Zustimmung
Unserer  getreuen  Stände,  die  Zahl  der
für  daz  Jahr  1641  auszuhebenden  Rekrulen
  auf  Vlertausend  Mann  in  der  Maahe
festgesest,  daß  die  ungehorsam  Abwesenden

Unsere  Ml#ster  des  Jnnern  und  ded
Kriegswesens  und  beauftragt,  biernach  in
Gemäßheit  des  Rekrutirungs-Gesetzes  vom
7.  August  1819  das  Weltere  anzuordnen.

Gegeben  Stutigart  den  3.  März  1631.

und  die  wegen  Berufs  Ausgenommenen,  Wil  beim.
in  se  sern  die  Aushebung  sie  trifft,  als  Der  Minister  des  Jnnernz
Eestelt  in  die  Rekrutenzahl  elngerechnet  v.  Otte.
werden.  6  Der  Minister  ves  Krlegswesens:
Demnach  verordnen  und  verfügen  Wlr  Graf  v.  Franquemoyt,
baß  aus  der  Zahl  der  im  Jahre  1800  ge-  Auf  Befehl  des  Klinige.
bo#men  Jünzlinge  Vlertausend  Mann

Der  Staats:  Sekretze

k  ber  angegebenen  Art  ausgepoben  werden.  Wellnagel.