Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

— 406 — 
(Nr. 1176.) Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit Brasilien wegen gegenseitigen 
Markenschutzes. Vom 28. Februar 1877. 
Zwischen dem Deutschen Reich und Brasilien ist durch Auswechselung von 
Erklärungen der beiderseitigen Regierungen eine Uebereinkunft dahin getroffen 
worden: 
daß in Bezug auf die Bezeichnung der Waaren oder der Verpackung 
der letzteren, sowie bezüglich der Fabrik= oder Handelsmarken die An= 
gehörigen des Deutschen Reichs in Brasilien und die brasilianischen 
Staatsangehörigen in Deutschland denselben Schutz wie die eigenen 
Angehörigen genießen sollen, daß ferner die Angehörigen  eines jeden 
der beiden vertragschließenden Länder, um ihren Marken den Schutz 
zu sichern, die in dem anderen Lande durch Gesetze oder Verordnungen 
vorgeschriebenen Bedingungen und Förmlichkeiten zu erfüllen haben. 
Dies wird mit Bezug auf §. 20 des Gesetzes über Markenschutz vom 
30. November 1874 hierdurch veröffentlicht. 
Berlin, den 28. Februar 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler= Amt. 
  
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.