Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

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27 * Darunter 
2 # Ausgabe. Etatsjahr künftig 
# 1877/78. wegfallend. 
Mark. Mark. 
69. X. Reichsschuld. 
1. Sinstn auf Schatzanweisungen, welche auf Grund des 
atsgesetzes zur vorübergehenden Verstärkung des 
ordentlichen Betriebsfonds ber Reichs-Hauptkasse aus- 
gegeben werden . 40.000 — 
2. Zinsen * Schetzanweisungen, welche auf Grund des 
Etatsgesetzes behufs der Beschaffung eines Betriebs- 
fonds zur Durchführung der Münzreform ausgegeben 
werdden .. . . . .. 2.400. 000 — 
3. insenauf Schuldverschreibungen oder Schatzanweisungen, 
welche für Zwecke der Marine-, Post= und Tele- 
graphenverwaltung, sowie zu Kasernenbauten aus- 
gegeben werden . . . . . .. 1.455. 000 — 
Summe R (Kapitel 69) ..... 3.895.000 
70. XI. Rechnungshof. 
1½5. Besoldunen ... . ... 333.750 — 
6.Wohnungseldzuschüe.................. ............. 38.016 — 
78. Andere Mrsünsiche usgabrrn 10.400 —I 
9/11. Sächliche Aussan . ... 21.700 —I 
Summe XI (Kapitel 70) 403.866 —