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Summe Titel 7 bis 22 1
Betrag
für das
3 * Ausgabe. Etatsjahr
S 3 1877/78.
Mark.
D. Zur Erweiterung von Festungsthoren und
Thorbrücken im Interesse des Verkehrs, deren
Kosten dem Reichsfestungsbaufonds nicht zur Last fallen
(Artikel IV. Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Mai 1873),
und zwar:
7. Zur Erweiterung des Königsthores in Königsberg i. Pr. 12.000
8. Zur Erweiterung des Metzgerthores in Straßburg 123.300
In Danzig. ç
9. Zur Erweiterung des Neugärtner Thores . ... .. . ... . . . 212.000
10.Zum Bau eines offenen Thores in der Kurtine Fuchs-
Luhs. 320.000
.In Magdeburg.
11. Zur Erweiterung des Krökenthors . . . .. 133.000
12. Zur Erweiterung des Charlottenthotes 80.000
In Cüstrin.
13.Zur Erweiterung des Berliner und Zorndorfer Thores
einschließlich der erforderlichen Umgestaltungen an dem
Redan 11 und dem Ravelin Albrecht . . .. 264.000
14. Zur Ersatzbeschaffung für die Platzingenieur-Wohnung
ühber dem Berliner Thor, welche in Folge der Er-
weiterung abgebrochen werden mnutt . .. 90.000
15. Desgleichen für eine Wallmeister-Wohnung über dem
Zorndorfer Yor.. . . . . . . 18.000
In Neisse.
16. Zur Erweiterung des Berliner Thoreses. 36.000
17. Desgleichen des Breslauer Thoress. 9.000
18. Desgleichen. der Grottkauer Thorpassagge ... 57.000
19. Desgleichen der Neustädter Thorpassage ..... . .. . . .. . . .. 145.000
20. Desgleichen der inneren und äußeren Jerusalemer Thor-
passgeee . . . .. . . . . .. . 107.000
21.]Zur Erweiterung des Rheinthores in Rastatt. 21.500
22. Zur Erweiterung des Augsburger Thores in Neu-Ulm 85.800
1.713.600