Betrag
— „ für das
—- Einnahme. —m
S S 1877/78.
Mark.
Uebertrag 26.500. 300
10. Zu den Ausgaben für die Erweiterung der Militär-
Erziehungs- und Bildungsanstalten auf Grund des Ge-
setzes vom 12. Juni 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 127):
a) aus dem Reichs-Festungsbaufonds, vorbehaltlich der
Rückerstattung aus dem Verkaufserlöse der Grund-
stücke des jetzigen Berliner Kadettenhauses und der
Kriegsakadenmmeeeeee . .. . . .. 3.026.500
b) Zuschuß des Rittergutsbesitzers von Carstenn in Lichter-
felde zur Erbauung eines Wohnhauses für die Lehrer
der Zentral-Kadettenanstalt daselbbt . 45.000
Titel 10 zusammen. .07 . 500
11. Zum Bau eines Kasernements für die Artillerie-Schieß-
schule in Berlin, vorbehaltlich der Rückerstattung aus
dem durch den Verkauf des alten Kasernements der
Artillerie-Schießschule zu erzielenden Erlöse 400.000
Summe Titel 8 bis 117 29.971.800
Aus dem Reichs-Eisenbahnbaufonds.
12. Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni
1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 143233)0 .. . . .. 3. 400. 887
Summe Titel 12 für sich.
Aus der Anleihe:
13. Zu einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung .. 25.577.000
14. Zu einmaligen Ausgaben der Post= und Telegraphenver-
waltnnagagagagaa . . . 10. 265. 388
15. JZu einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichs-
heeres, und zwar:
a) Zuschuß zur Deckung der Ausgaben
für die unter Kapitel 5 angesetzten Ka-
sernenbauten ... . . . . . .. . .. . .. ... 2.000.000 MA.
b) Zu den Ausgaben für die unter Kapitel 6
Titel 46 ff. angesetzten Kasernenbauten 4.422.000 6.422.000
Summe Titel 13 bis 15 42.264.388
Summe XI (Kapitel 19) 103.147.956