Anlage 1.
Die Entwürfe der Norddeutschen Bundesverfassung und
das Verfaf'ungsbündniß vom 18. August 1866.
In der Entstehungsgeschichte der Norddeutschen Bundesver-
fassung sind drei Entwürfe aktuell geworden. Die Unheberschaft
der beiden ersten (s. unten s. I. u. III) steht bei der Preußischen
Regierung, der dritte ist zwischen den Norddeutschen Regierun-
gen vereinbart worden (s. unten s. IV). Er hat das Verfassungs-
bungis vom 18. August 1866 zur Voraussetzung (s. unten
s. II).
I. Die Preußischen Grundzüge vom 10. Juni 1866.
In der Sitzung des Bundestags vom 9. April 1866 stellte
Preußen den „dringlichen Antrag“ auf eine „Reform des Deutschen
Bundes“, deren Vorlage durch Verständigung der Regierungen unter
einander festgestellt und einer „aus directen Wahlen und allgemeinem
Stimmrechte der ganzen Nation hervorgehenden Versammlung“ zur
Beratung unterbreitet werden sollte#1
In einer Circular-Depesche vom 10. Juni 1866 legte die
Preußische Regierung, da ihr Antrag im Neuner-Ausschusse doch
keine rechtzeitige Erledigung mehr finden werde, unmittelbar ihren
„Bundesgenossen“ „die Grundzüge zu einer neuen Bundesverfassung
mit der Bitte vor, sie einer sorgfältigen Erwägung unterziehen
und sich zugleich über die Frage schlüssig machen zu wollen, ob sie
eventuell, wenn in der Zwischenzeit bei der drohenden Kriegsgefahr
die bisherigen Bundesverhältnisse sich lösen sollten, einem auf der
Basis dieser Modifikationen des alten Bundesvertrages neu zu er-
richtenden Bunde beizutreten geneigt sein würden ?.“
Diese Grundzüge vom 10. Juni 1866 haben folgenden
Wortlauts: ·"
Soo« S. Hahn, Zwei Jahre Preußisch-Deutsche Politik. Berlin 1868.
2 Das, S. 123. —
3 Ich gebe denselben nach einer vom Auswärtigen Amte mir gütigst
übermittelten genauen Abschrift.