290 Lord Lostus' Klage. v. Kardorffs Interpellation wegen Georgs V. Verhalten.
Ich wünsche nicht, daß Ew. pp. zu einer Besprechung dieses Vorfalles dem britischen
Minister gegenüber die õnitiative ergreifen, habe aber, für den Sall, daß dies seinerseits ge-
scheben sollte, nicht ermangeln wollen, Ew. pp. durch die vorstehende Darlegung über den
Sachverhalt aufzuklären. Ew. pp. werden dadurch sich in den Stand gesetzt sehen, der
möglichen irrigen Auffassung entgegenzutreten, als könne in der von mir getroffenen Ein-
richtung für die fremden Vertreter, und namentlich für den englischen Botschafter, irgend
etwas Verletzendes oder Rücksichtsloses liegen. Empfange ich Lord Loftus, so muß ich
natürlich von dem Moment an wieder alle Missions-Chefs empfangen, ein Suwachs von
Anstrengung, dem ich jetzt nicht gewachsen bin“.
Es wird mir stets zum Vergnügen gereichen, sobald mein Gesundbeitszustand es muläßt,
den persönlichen Berkehr mit Lord Loftus in der früheren befriedigenden Weise zu pflegen,
aber ich kann der Berechtigung nicht entsagen, meine amtliche Wirksamkeit in der Weise
einzurichten, wie es einerseits mein körperliches Befinden und andererseits das nteresse
des Königlichen Dienjtes erheischte. Es steht mleines) Elrachtens) dem Lord Auglustus)
nicht an, empfindlicher wie Sleine) Mlajestät) der König zu sein, der mir gestattet, ohne
sonstige Beschränkung meiner Zeiteintheilung, mich bei den Immediat-Vorträgen durch
Herrn von Thile vertreten zu lassen ulnd) alle Cinladungen der Höfe, wie das seit 4 Wochen
geschehen, abzulehnen.
1037. Immedlatbericht des Staatsministerlums.
(Reinkon#ept.)
Am 25. Jebruar 1868 hatte der Abgeordnete v. Kardorff im Abgeordnetenhaufe eine von
mebr als lechzig Abgeordneten unterstützte Interpellation, betreffend die Ausführung des mit
dem König Georg V. abgeschlossenen Vertrages, eingebracht. Sie lautete: „Nach den durch
die Cagespresse veröffentlichten Machrichten bat der König Georg V. unmittelbar nach der
Genehmigung des wwischen ihm und der Krone reuhen abgeschlossenen Vertrages durch den
Preußischen Landtag — einer Deputation seiner vormaligen hannoverschen Untertanen eine
Empfangsrede gehalten, in welcher die baldige Aestauration des Welfenthrones, die baldige
Wiederaufrichtung eines freien, unabhängigen Welfenreiches in Aussicht gestellt wird.
Gleichzeitig mit dieser Aa#chricht wird allgemein durch die öffentlichen Blätter verbreitet,
„daß die Zahl der hannoverschen Deserteure, welche bisber in der Schweiz den Bersuch gemacht
batten, eine hannoversche Legion m formieren, und von dort nach dem Elfaß geiogen waren,
infolge mahloser Agitationen, abenteuerlicher Versprechungen und reichlicher Löhnung in stetem
SGuwachs begriffen sei.“
Ich erlaube mir an die Königliche Staatsregierung die Anfrage zu stellen:
„Ob die Königliche Regierung bei jenen erwähnten provozierenden Auherungen und diesen
den gegenwärtigen Rechtszustand in Frage stellenden Tatsachen die Absicht hat, dem Könige
Georg V. diesenigen Vorteile zu gewähren, welche aus der durch die Publikation in der Gesetz-
lammlung erfolgenden Persektion des Vertrages sich ergeben würden?“ »
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Erklärung. Sie hatte folgenden Wortlaut:
„Indem die Königliche Regierung mit dem König Georg das Abkommen vom 29. 5ep-
tember v. J. abschloß, hat sie nicht glauben können, damit eine definitive Anerkennung der
Ergebnisse des Hrager Sriedens durch den König Georg erlangt zu haben, wohl aber war sie
zu der Voraussetzung berechtigt, dah der König Georg mit seiner Unterschrift des Abkommens
mindestens die Verpflichtung einging, auf Bortsetzung der Beindleligkeiten gegen den Preuhischen
Staat mu versichten. Es konnte unmöglich die Absicht der Kontrahenten lein, daß der Dreuhische
Staat dem Könige Georg die Mittel m seindlichen Handlungen gegen Preußen zur Disposition
stellte. Wenn dennoch bald nach dem Abschluß des Vertrages durch die Verstärkung der von
Hletzing ausgehenden Agitationen die Vermutung gerechtfertigt wurde, daß der König Georg
Der letzte Satz eigenhändiger Zusotz Bismarcks.
* Der Vest des Erlasses eigenböndiger Zufatz Bismarcks.