Full text: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 6a. (6a)

292 Immediatbericht des Staatsministeriums über Welfenfonds. 
suchte, war es sich wohl bewußt, daß dadurch eine definitive Anerkennung des Prager 
Friedens und des durch die Ereignisse in Deutschland geschaffenen Zustandes seitens des 
Königs Georg nicht erlangt war. Dessenungeachtet durfte es die allerböchste Genehmigung 
befürworten, weil es in der Matur des Bertragsverhältnisses lag, die Sort- 
setzung von Geindseligkeiten des einen paciscierenden TCeils gegen den andern auszuschließen, 
ohne die Voroussetzung eines durch die Verhandlung von selbst faktisch eintretenden 
Griedensstandes konnten die von ECurer Königlichen Mojestät in so großmütiger Weise ge- 
botenen Leistungen weder gewährt noch angenommen werden. Eine andere Auffassung des 
Vertrages darf als unmöglich bezeichnet werden. In dieser Auffassung hat Deutschland 
und Europa den Abschluß des Vertrages als eine Bürgschaft der Ruhe und des Sriedens 
begrüßt, hat der Landtag der Monarchie seine Sustimmung m den Vorlagen erteilt, durch 
welche der Ausführung des Bertrages und der Verwendung der dazu erforderlichen Geld- 
mittel eine gesetzliche Grundlage gegeben werden sollte, haben Cuere Königliche Moajestät 
das Sesetz sanktioniert. Der König Georg V. aber hat durch seine Unterschrift die notwen- 
digen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie die ebenso notwendigen Konsequenzen des 
Vertrages vor ganz Europa anerkannt. 
Das Staatsministerium siebt sich heute genötigt, die Tatsache zu konstatieren, daß diese 
Voraussetzungen und Bedingungen von dem anderen paciscierenden Teile nicht erfüllt 
worden sind. 
Der König Georg hat auch nach dem vollständigen Abschluß des Vertrages und dem 
diesseits gemachten Anfang zur Ausführung desselben nicht unterlassen, die Geindseligkeiten 
fortmsetzen, aus Untertanen Eurer Königlichen Majestät, welche durch seine Agenten ange- 
worben und zum Teil zur Desertion verleitet worden jind, Truppenkörper zu bilden, welche 
unter der ausgesprochenen Absicht, sie bei nächster günstiger Gelegenheit zu feindlichen Hand- 
lungen gegen Preußen behufs Losreißung einer Prooinz des Staates zu verwenden, mili- 
tärisch organisiert, mit Offizieren und Unteroffizieren versehen worden sind und für den 
künftigen Dienst gegen das eigene Baterland auf fremdem Boden militärisch eingeübt 
werden. Der dienstliche Verkehr zwischen diesen Cruppenteilen und der bei dem König 
Georg in Hietzing befindlichen Hofdienerschaft, die Erteilung von Orders und die Über- 
sendung von Geldmitteln zur Besoldung der Cruppen von dort aus ist amtlich festgestellt 
worden. Der König Georg selbst hat in öffentlichen, ur Motorietät gelangten Außerungen 
sich zu den feindlichen Bestrebungen gegen den Preußischen Staat, welche von seiner Diener- 
schaft ins Werk gesetzt sind, bekannt, zur Fortsetzung derselben aufgemuntert, und die Treue 
von Untertanen Eurer Königlichen Majestät m erschüttern versucht. 
Die Hoffnung, daß der König Georg den Natschlägen und WMahnungen befreundeter 
Höfe zugänglich sein und in eigener richtiger Würdigung der durch den Vertrag ihm zuge- 
fallenen Verpflichtung die Seindseligkeiten einstellen und die geworbenen Truppen entlassen 
würde, hat sich nicht verwirklicht. 
Die Vegierung Eurer Königlichen Majestät sieht sich daher auf die Mittel angewiesen, 
welche ihr selbst zustehen, um ihrer Verantwortlichkeit für die Sicherheit des Staatsgebietes 
und die Nuhe der Bewohner desselben zu genügen. Die gerichtliche Untersuchung gegen die 
ersonen, deren dienstlicher und leitender Verkehr mit den Führern der gegen Preuhen