292 Immediatbericht des Staatsministeriums über Welfenfonds.
suchte, war es sich wohl bewußt, daß dadurch eine definitive Anerkennung des Prager
Friedens und des durch die Ereignisse in Deutschland geschaffenen Zustandes seitens des
Königs Georg nicht erlangt war. Dessenungeachtet durfte es die allerböchste Genehmigung
befürworten, weil es in der Matur des Bertragsverhältnisses lag, die Sort-
setzung von Geindseligkeiten des einen paciscierenden TCeils gegen den andern auszuschließen,
ohne die Voroussetzung eines durch die Verhandlung von selbst faktisch eintretenden
Griedensstandes konnten die von ECurer Königlichen Mojestät in so großmütiger Weise ge-
botenen Leistungen weder gewährt noch angenommen werden. Eine andere Auffassung des
Vertrages darf als unmöglich bezeichnet werden. In dieser Auffassung hat Deutschland
und Europa den Abschluß des Vertrages als eine Bürgschaft der Ruhe und des Sriedens
begrüßt, hat der Landtag der Monarchie seine Sustimmung m den Vorlagen erteilt, durch
welche der Ausführung des Bertrages und der Verwendung der dazu erforderlichen Geld-
mittel eine gesetzliche Grundlage gegeben werden sollte, haben Cuere Königliche Moajestät
das Sesetz sanktioniert. Der König Georg V. aber hat durch seine Unterschrift die notwen-
digen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie die ebenso notwendigen Konsequenzen des
Vertrages vor ganz Europa anerkannt.
Das Staatsministerium siebt sich heute genötigt, die Tatsache zu konstatieren, daß diese
Voraussetzungen und Bedingungen von dem anderen paciscierenden Teile nicht erfüllt
worden sind.
Der König Georg hat auch nach dem vollständigen Abschluß des Vertrages und dem
diesseits gemachten Anfang zur Ausführung desselben nicht unterlassen, die Geindseligkeiten
fortmsetzen, aus Untertanen Eurer Königlichen Majestät, welche durch seine Agenten ange-
worben und zum Teil zur Desertion verleitet worden jind, Truppenkörper zu bilden, welche
unter der ausgesprochenen Absicht, sie bei nächster günstiger Gelegenheit zu feindlichen Hand-
lungen gegen Preußen behufs Losreißung einer Prooinz des Staates zu verwenden, mili-
tärisch organisiert, mit Offizieren und Unteroffizieren versehen worden sind und für den
künftigen Dienst gegen das eigene Baterland auf fremdem Boden militärisch eingeübt
werden. Der dienstliche Verkehr zwischen diesen Cruppenteilen und der bei dem König
Georg in Hietzing befindlichen Hofdienerschaft, die Erteilung von Orders und die Über-
sendung von Geldmitteln zur Besoldung der Cruppen von dort aus ist amtlich festgestellt
worden. Der König Georg selbst hat in öffentlichen, ur Motorietät gelangten Außerungen
sich zu den feindlichen Bestrebungen gegen den Preußischen Staat, welche von seiner Diener-
schaft ins Werk gesetzt sind, bekannt, zur Fortsetzung derselben aufgemuntert, und die Treue
von Untertanen Eurer Königlichen Majestät m erschüttern versucht.
Die Hoffnung, daß der König Georg den Natschlägen und WMahnungen befreundeter
Höfe zugänglich sein und in eigener richtiger Würdigung der durch den Vertrag ihm zuge-
fallenen Verpflichtung die Seindseligkeiten einstellen und die geworbenen Truppen entlassen
würde, hat sich nicht verwirklicht.
Die Vegierung Eurer Königlichen Majestät sieht sich daher auf die Mittel angewiesen,
welche ihr selbst zustehen, um ihrer Verantwortlichkeit für die Sicherheit des Staatsgebietes
und die Nuhe der Bewohner desselben zu genügen. Die gerichtliche Untersuchung gegen die
ersonen, deren dienstlicher und leitender Verkehr mit den Führern der gegen Preuhen