56 „Coangelisch-lutherisches“ Konsistorium in Kiel. Schiffahrtsvertrag mit Stalien.
*869. IZmmediattelegramm.
Eanzent von der Hand des Staatsministers von Mühler.]
urch Immediatbericht vom 19. September hatte das taatsministerium bei König
Wilhebe I. die Crrichtung eines „eoangelisch-lutherischen“ Konsistoriums für die Herlogtümer
Holstein und Schleswis, wo eine solche Behörde bisher gefebhlt hatte, mit dem Sitze in Kiel
beantragt. Der König hatte jedoch mnächst Anstob an der Bejzeichnung des neuen Konsistoriums
als eines „evangelisch-lutherischen gegomnen und die Beforgnis euspesprochen. daß daraus
ür die evangelische 2 und die Union eine Schädigung erwachsen könne. ismarck,
er genau wußte, mit cher Besorgnis die lutherische Bevölkerung in Schleswig-Holstein,
Hannover ulw. rmstfwel 11 Destrebun W “ (ogl. dazu Dosse, Sürst Otto m
l et korrekten Be-
Berlin, den September 1867.
Vach ehrfurchtsvoller Ansicht des Staatsministeriums ist die Bezeichnung: „Cvangelisch-
lutberisches Konjistorium“ für Kiel nicht zu umgeben; das Kirchengebiet ist tatjächlich rein
lutherisch, während das von Wiesbaden ein uniertes ist. Wollte man das „Evangelisch-
lutberisch“ weglassen, so würde die durch Besorgnis um die Zukunft der lutherischen Landes-
kirche und infolge des Kirchentages schon große Aufregung in Schleswig-Holftein bedenk-
lich gesteigert: in Schleswig erbielte die Dänenpartei ein wirkfames religiöses Agitations-
mittel#. Auf die alten Provinzen wirkt die Verordnung für Kiel nicht zurück. Die
separierten Lutheraner haben seit zwanzig Jahren ihre eigene gesetzlich anerkannte Kirchen-
behörde in Breslau und für die Landeskirche sind die Konjistorien nach gesetzlicher
Bestimmung (von 1810 und 1852) gemischt aus Lutherischen und Reformierten zusammen-
geletzt.
Das Staatsministerium bittet dringend, es bei der vorgeschlagenen Fassung allergnädigst
m belassen.
* 820. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Lsedom.
[Konzept von der Hand des Vortragenden NRats König.]
Berlin, den 23. September 1867.
Cuer pp. kennen die Gründe, welche es für die Königlich Preußische Regierung bisher
untunlich gemacht haben, mit der italienischen Regierung wegen eines Schiffahrts-
vertrages in Unterhandlungen zu treten. Ich habe es mir angelegen sein lassen, dabin
zu wirken, daß nunmehr ein solcher Bertrag im Mamen des Norddeutschen Bundes abge-
schlossen werden kann, und hat der Bundesrat soeben seine Zustimmung zur Eröffnung
desfallsiger Verhandlungen erklärt. An der Geneigtbeit der italienischen Aegierung
zm Abschluß einer folchen Übereinkunft zweifle ich nach Cuer pp. Berichten nicht. In-
dem ich deshalb den Entwurf zu einem Vertrage beilege, ersuche ich Sie ergebenst, der
dortigen Regierung eine entsprechende Eröffnung zugehen zu lassen, und wenn dieselbe
auf die diesfeitigen Vorschläge eingeht, den Vertrag m unterzeichnen. Die Vollmacht
werde ich unverzüglich extrahieren und Euer pp. mgeben lalsen.
Da es wünschenswert ist, daß der Reichstag seine verfassungsmäßige Zustimmung noch
während der gegenwärtigen Session gibt, diese aber voraussichtlich gegen Ende Cktober
geschlossen werden wird, so ist tunlichste Beschleunigung dringend geboten.
1 Die beiden ersten Sätze entbalten elne größere Anzahl eigenbändiger Korrekturen Bismarcks.
870. Hier nicht abgedruckt.