54 Neue Wünsche Georgs V. bejüglich der Bermög inondersetzung
solle, entspricht. Gleichwohl muß ich es mißbilligen, daß Ew. pp. einer go bestimmten
Weisung entgegen und ohne Kenntnis der Umstände, von denen dieselbe diktiert war, die
Verantwortung für die Erwähnung der nicht im „Corrlere“ gegebenen Details über-
nommen haben, und spreche die Erwartung aus, daß Ew. pp. künftig Shren nstruktionen
genau nachkommen werden.
* 868. Immedtatberccht.
[Ausfertigung.)
Berlin, den 21. September 1867.
Luerer Königlichen Majestät Allerhöchstem Befehle vom 2. d. M. gemäß habe ich dem
Bevollmächtigten des Königs Georg V. denjenigen in Abschrift nochmals ehrfurchtsvoll
angeschlossenen Bertragsentwurf mitteilen lassen, welchen Allerhöchstdieselben gutzuheißen
geruht haben“. Der gedachte Bevollmächtigte hat sich zur Vollziehung des Vertrages nach
diesem Entwurfe bereit erklärt und nur noch einige Wünsche ausgesprochen, deren Ge-
währung er von dem Billigkeitsgefühl Euerer Königlichen Moajestät Regierung erbittet,
von deren Erfüllung aber die Rechtskraft Jeiner Annahmeerklärung nicht abhängig
gemacht wird.
Der König Georg wünscht, daß ihm die fernere Disposition über die Sürstengrüfte
in der Schloßkirche u Hannover, Celle und Herzberg usw. verbleibt. 1
Er legt ferner Wert darauf, das Palais an der Leinstraße in Hannover m erhalten,
weil sich darin die bisher unverändert gebliebenen Sterbezimmer des Königs Ernst August
und der Königin Griederike befinden.
Ich nehme keinen Anstand, Cuerer Königlichen Majestät die Erfüllung dieser Wünsche
für den Fall ehrfurchtsvoll anbeimzustellen, daß Allerhöchstdieselben nicht Allerhöchstselbst
auf das Palais an der Leinstraße, worin Ihre Mojestät die Königin Luise von Preußen
geboren ist, Wert legen sollten. 2
Fernere Wünsche des Königs gehen dahin, daß die Domäne Calenberg ohne Aquivalent
überlassen und die im §5 4 des Vertragsentwurfes bezeichneten Staatspapiere nach dem
Kurswerte angerechnet werden möchten. :
Die Gewährung dieser beiden Wünsche würde eine Erhöhung der dem König Georg
zugedachten Ausgleichungssumme in sich schließen, zu welcher nach meinem alleruntertänigsten
Dafürhalten kein Anlaß vorliegt. Während die übrigen Anträge des Bevollmächtigten
wesentlich Fassungsänderungen betreffen, erlaube ich mir noch Euerer Königlichen Wajestät
Allerhöchste Bestimmung ehrfurchtsvoll darüber zu erbitten, ob — was zu 5 6 gewürnscht
wird — die beiden ersten Beamten des Hausministeriums (von Malortie und von Bar)
und die des adligen Hofstaats, ingleichen die persönlichen Diener der Königlichen Familie,
welche pensioniert oder auf Wartegelder gesetzt werden, davon dispensiert werden sollen,
gegen ihren Willen preuhische Dienste zu nehmen. “
Indem Cuerer Königlichen Majestät Allerhöchste Entscheidung über vorstehende Punkte
ich ehrfurchtsvoll erbitte, gestatte ich mir in Bezug auf die Auszahlung der Entschädigungs-
summe (6 4) folgende alleruntertänigste Bemerkungen.
a Vgl. Ar. 846.