— 497 —
(Nr. 4444.) Allerhöchster Erlaß vom 30. April 1856., betressend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde=Chaussee
von Niederzier, im Kreise Düren, über Hambach nach Stetternich,
im Kreise Jülich.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-Chaussee
von Niederzier, um Kreise Düren, Regierungsbezirks Aachen,
über Hambach nach Stetternich, im Kreise Jülich, genehmigt habe, beslimme
Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebauund
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen.
Zugleich will Ich den betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen
chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des
Chansseegeldes nach den Bestimmungen des für die Stkaats-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegel=Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestlimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 30. April 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4445.) Allerhöchster Erlaß vom 30. April 185 ., betreffend die Verleihung der
fisbalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee
von Demmin nach Jarmen.
N.% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-Chaussee
von Demmin nach Jarmen genehmigt habe, bestimme Ich bierdurch,
daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise
(Nr. 1111—4446.) Demmin