Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

Lamstag den 27. März) 1869. 34. Jahrgans. 7. 
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zunächst in Bayern. 
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Inhalt: Wirdsteiien r— Sebetseldeken n an elnen Gis Gieuhsger, en des Gläus 
bigers. Re % n- Wirkung der Oessentlich des Hypoihe- 
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trag über Immobilien ist auch dann nichtig, wenn derselbe 9i 
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gesetzt sel 7 — Wenn ein Soldat vor erfolgler E #r gegen 
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ärme emmalen wird, steht dessen Aburthellung wegen der t 
A-hal dem bürgerlichen Strasgerichte zu und hat da r lbe zu die- 
n Behufe Beschluß au die Boruntersuchung zu jassen 
Entscheidungen des obersten Gerichtehofes für Bayern 
rechts des Uheinee. 
1. 
Adjudikation einer Hypothekforderung an einen Gläubiger 
des Gläubigers. Rechtshängigkeit. Wirkung der Oeffentlich- 
keit des Hypothekenbuches. 
J. B. hatte am 18. Januar 1866 gegen sei- 
nen Bruder G. B. eine Hypothekforderung von 
600 fl. eingeklagt, worauf der Beklagte, nachdem er 
bei der Verhandlungstagsfahrt vom 27. Juni 1866 
die eingeklagten 600 fl. theils bezahlt theils kompen= 
sirt zu haben behauptet hatte, durch Erkenutnisse vom 
31 Aug. und 11. Dez. 1866 unter Vorbehalt der 
bemerkten Einreden zur Nachklage in die Zahlung 
der eingeklagten Summe verurtheilt worden ist. 
Auf diese Forderung hatte nun M. V., wel- 
chem J. B. 975 fl. schuldete, laut Dekretes vom 16. 
März 1866 gerichtlichen Beschlag erwirkt, und durch 
Dekret vom 16. Okt. 1866 wurde ihm dieselbe im 
Exekutionswege förmlich adjudizirt. 
Neue Folge XIV. Band.