Infolge des Luneviller Friedens vom 9. Fe-
bruar 1801 mußten die linksrheinischen Gebiete
an Frankreich überlassen werden. Dafür erhielt
Baden im Reichsdeputationshauptschlusse vom
25. Februar 1803 das Bistum Konstanz, die Reste
der Bistümer Speier, Basel und Straßburg, die
pfälzischen Ämter Ladenburg, Bretten und Heidel-
berg mit Heidelberg und Mannheim, die nassaui-
sche Herrschaft Lahr, einige hessische Ämter
und eine Reihe von Abteien und Reichsstädten
— für einen Verlust von 8 Quadratmeilen mit
25500 Einwohnern 60 Quadratmeilen und 237000
Einwohnern. Außerdem wurde ihm die Kurwürde
übertragen.
Der Preßburger Friede von 1805 brachte den
Rest des Breisgaus, die Ortenau, die Stadt Kon-
stanz und die Mainau in badischen Besitz.
Durch den Beitritt zur Rheinbundsakte vom
12. Juli 1806 sagte sich Baden vom Reiche los
und erlangte die volle Souveränität. Sein Kur-
fürst nahm den Titel Großherzog an, erhielt
im Austausche bisher württembergische Gebiete,
und es wurden ihm mehrere seiner Mitstände,
namentlich die Fürsten von Fürstenberg, Leinin-
gen und Löwenstein-Wertheim standesherrlich
unterworfen.
Infolge des Wiener Friedens von 1809 folgten
1810 neue Gebietserwerbungen, namentlich der
Grafschaft Nellenburg. Damit hatte das Groß-
herzogtum im wesentlichen seinen heutigen Ge-
bietsumfang erreicht.
Schon die Vereinigung von Baden-Baden mit
Baden-Durlach hatte an die Verwaltung hohe An-
forderungen gestellt. Noch schwieriger war es,
zahllose kleine Gebietsteile zu einem lebens-
fähigen Mittelstaate zu verbinden, zumal das
evangelische Herrscherhaus jetzt zu zwei Dritteln