Full text: Die Legitimation einer usurpirten Staatsgewalt. Erste Abtheilung. (1)

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welches auch der Polemik allmälig jeden festen Halt zu entziehen 
droht. 
Die legitimistische Theorie ist vor Allem darin mangelhaft, daß 
sie nur eine einzige Staatsform berücksichtigt. Dieser Mangel er- 
klärt sich durch ihren Ursprung: entstanden aus einem praktischen 
Interesse, der Rechtfertigung der Restauration des Bourbonischen 
Königshauses nach einer 21jährigen Besitzunterbrechung und einer 
radikalen Umwälzung aller öffentlichen Verhältnisse Frankreichs 33), 
faßte sie nur die nächstliegende Art, in welche der vorliegende con- 
crete Fall einzureihen war, in das Auge; es kam hiezu eine tiefge- 
wurzelte, durch die noch nicht geheilten Wunden der französischen 
Revolution wohl erklärbare Abneigung gegen die Republik. Im 
Lauf der Zeit sind verschiedene Versuche gemacht worden, diese Lücke 
zu ergänzen oder wissenschaftlich zu begründen. Die Begründungen 
stützen sich darauf, daß das Volk in der Republik seiner Herrschaft 
selbst nur einen thatsächlichen Charakter zuschreibe 83), oder daß in 
der Republik ein genau bestimmtes öffentliches Recht nicht möglich 
seis.); aber die Republiken, wenn auch in ihren rein demokratischen 
Ausbildungen vielfachen Erschütterungen Preis gegeben, zeigen an- 
dererseits in ihren mehr aristokratischen Verfassungen oft eine außer- 
ordentliche Festigkeit des Rechts; alle machen Anspruch darauf, eine 
rechtmäßige Staatsform zu sein, und die Geschichte zeigt uns, daß 
oft schon ein souveraines Volk einem Usurpator gegenüber sein 
Recht siegreich wiederhergestellt hat. Diejenigen, welche eine An- 
wendung des legitimistischen Princips auf alle Staatsformen befür- 
worten, versuchen entweder der Erbmonarchie einen Vorzug zu ret- 
ten durch Annahme einer zwiefachen Art der- Legitimität — einer 
  
32) Benjamin Constant hatte in seiner oben erwähnten Schrift, die im Jan. 
1814 erschien, das Wort „Legitimität“ wohl öfter gebraucht, aber weder eine 
direkte Anwendung auf die Bourbons gemacht, noch eine Theorie der Legitimität 
aufgestellt (diese fügte er erst in der vierten Ausgabe hinzu). Aber schon in der 
Proklamation, welche Kaiser Alerander im Namen der Alliirten nach der Ein- 
nahme von Paris erließ (31. März 1814), und die von Talleyrand entworfen 
war, wurde „Napoleon Bonaparte“ den legitimen Königen Frankreichs entgegen- 
gesetzt; am folgenden Tage forderte der Pariser Stadtrath auf. „d’abjurer toute 
obéissance envers P’usurpateur pour retourner à ses maftres UéGgitimes“ 
(Viel-Castel 1. c., S. 204 u. 216). 
33) Zöpfl, I, §& 202 V. 
34) Vgl. Held, Staat und Gesellschaft, II, S. 731—732; Derselbe, Ueber 
Legitimität, S. 43.
	        
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