Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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Enklaven Rossow und Netze— 
band belegenen Teile). 
.Weimar · Berka- Blankenhainer 
Eisenbahn. 
.Weimar -- Rastenberger Eisen- 
bahn. 
. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. 
  
  
Zugführer, Schaffner (zug- 
führender), Weichensteller, 
Bremser, Bahn= und andere 
Wärter, Wächter. 
Zugführer, Bremser, Bahn- 
wärter, Wächter. 
Betriebspersonal. 
  
  
40 Jahre. 
40 " 
Eine Alters- 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
ruppin. 
  
  
VII. Grohherzogtum Sachsen. 
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen in 
Weimar. 
  
  
  
btersgrenge Bezeichnung der Behörde, 
Bezeichnun Bezeichnung s zu welcher an welche die Bewerbungen 
" der Stellen, welche vorzugs. Militr, zu richten sind, soweit nicht 
der „ Z„ ·., . anwärter in den Vakanzanmeldungen Bemerkungen. 
Eisenbahn weise mit Militäranwärternberücksichtigt andere Anstellungsbehörden 
v zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
VI. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
1. Boizenburger Stadt= und Subaltern= und Unterbeamte.37 Jahre. Vorstand der Boizenburger Beider Besetzung find 
Hafenbahn. Stadt= und Hafenbahn in Berde S 
Boizenburg (Elbe). ziehung, insbeson- 
dere bezüglich der 
Ermittelung der Mi- 
litäranwärter be- 
stehenden und noch 
u erlaffenden Vor- 
schriften in Anwen- 
dung zu bringen 
(ogl. das Publi- 
kandum vom 22. 
September 1682, be- 
treffend die im Bun- 
desrate vereinbar- 
ten Grundsätze für 
die Besfetzung der 
Subaltern- und 
Unterbeamtenstellen 
bei den Reichs- und 
Staatsbehörden mit 
# Z„ Z„ Militäranwärtern). 
. Kremmen Neuruppin - Witt.]Wie zu 1. Eine Alters-Direktion der Kremmen-Neu-Bei der Besetzung 
stocker Eisenbahn (für die in grenzeistnicht ruppin-Wittstocker Eisen- ien die jeweili 
den mecklenburg-schwerinschen festgesetzt. bahngesellschaft in Neu- Anwendung Beisonst 
gleicher Befähigung 
der Bewerber ist in- 
nerhalb des mecklen- 
burgischen Gebiets 
aubdie Bewerbungen 
meckleun burgi- 
scher Staatsange- 
höriger, innerhalb 
des preußischen Ge- 
biets auf diejenigen 
preußischer Staats- 
angehöriger beson- 
dere Rücksicht zu 
nehmen. 
57“
	        
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