38 Das Christenthum unter den Germanen und Slaven.
geben, sie ließen sich zu Edelknechten machen und verwalteten die Gerichts-
barkeit in den Streitigkeiten, welche unter den Klosterleuten über Marken,
Weiderechte, Wasserleitungen, Holzfällen u. s. w. entstanden. Wo solche
vornehme Meier waren, wurden Keller (cellarius.) angestellt, um den
Einzug der Gefälle zu besorgen.
Wie die Pfarrkirchen entstanden.
Am Sonntage hören wir von allen Seiten her Glockengeläute, und
wenn wir auf einer Höhe stehen, erkennen wir an den Kirchthürmen die
Lage der Dörfer, welche durch Hügel oder Bäume verdeckt sind; aber
im siebenten, achten und neunten Jahrhundert war es anders, da gab
es nur wenige Dorfkirchen; denn von den Dörfern und Gemeinden, die
wir heutzutage sehen, waren kaum die ersten Spuren vorhanden. Man
sah nur kleine Weiler, welche einem Gutsherrn gehörten, einzelne Häuser
und Höfe, gewöhnlich Lehen, immer seltener ganz freies Eigenthum; den
größten Theil des Bodens bedeckte Waldung. Hie und da ging es nun
einem Gutsherrn zu Gemüthe, daß so viele seiner Leute ohne Kenntniß
des christlichen Glaubens und ohne Genuß der Heilsmittel aufwachsen,
heranleben und endlich dahinfahren sollten; das Verderben vieler Seelen
mußte er sich selbst zuschreiben. Darum bauten immer mehr solche Guts-
herren weltlichen Standes (die Stifte thatern es ohnehin) auf ihren
Höfen Kirchen, kleine Häuser in Form eines Schuppen, hölzern, mit
Stroh oder Schindeln bedeckt, lange Zeit ohne Glasfenster. Ein Sohn
des Gutsbesitzers oder ein Verwandter, oder auch ein Leibeigener, der
aber alsdann frei wurde, erlernte in irgend einem Stifte das Nothwen-
digste von der Theologie, wurde geweiht und diente nun der neuen
Kirche als Priester. Er wohnte auf dem Hofe und bezog von demselben
seinen Unterhalt; dieser wurde ihm entweder in Naturalien verabreicht
oder es wurden ihm liegende Güter angewiesen. Letztere blieben aber
so gut als die Kirche ein Eigenthum des Gutsherrn (Patronus), daber
heißt es auch in alten Urkunden: „ich übergebe den Hof mit der Kirche
— oder die Kirche mit dem Hofe — oder den Weiler, darin die Kirche
ist" u. s. w. Die Kirchenstifter waren auch die Kirchenherren und ver-
kauften, verpfändeten oder vergabten die Kirche mit dem Kirchengut,
oft so, daß eine Kirche mehrere Kirchenherren erhielt, eine Uebung, die
freilich gegen das kanonische Recht verstieß, aber vorerst geduldet werden
mußte. Auch das Kirchengut war gleich dem der Klöster nicht immer
sicher; vielmal nahmen die Kirchenherren das Einkommen der Kirche
lieber für sich, als daß sie die Kirche im baulichen Zustande erhielten
und einen Priester besoldeten. Es kommen Verbote von Bischöfen und
Synoden vor, daß die Herren das Schindel= oder Strohdach der Kirche