Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XLI. Band. (41)

374  Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.

messene  Cassirung  des  alten  Testamentes,  hinzuzufügen.
  Hat  man,  was  z.  B.  in  Weilern  und
Einzelhöfen  oder  für  einen  im  Bezirke  fremden  Notar
  freilich  oft  seine  Schwierigkeiten  haben  wird,
tüchtige  Zeugen  zur  Hand,  so  ist  die  Errichtung  des
neuen  Testamentes,  in  welchem  man  die  Intestaterben
  förmlich  zur  Erbschaft  berufen  läßt,  immer
das  Sicherste  und  Einfachste;  geht  aber  solches  aus
irgend  welchem  Grunde  nicht  an,  so  bleibt,  wenn
anders  der  Widerruf  eine  sofortige  Wirkung  äußern
soll,  nichts  Anderes  als  die  oben  besprochene  Cancellirung
  sammt  dazu  nothwendiger  Constatirung  für
Notar  und  Publikum  übrig.

Uebersicht

über  die  wichtigeren  Ergebnisse  der  Rechtsprechung

des  obersten  Gerichtshofes  in  Bayern  in  Gegenständen
  des  Strafrechtes

in  der  Beit  vom  1.  Januar  bis  30.  Juni  1376.

(Fortsetzung.)

§.  130.  Neben  der  Frage,  ob  eine  Anrelzung
verschiedener  Klassen  der  Bevölkerung  zu  Gewaltthätigkeiten
  gegeneinander  objektiv  anzunehmen  sei,  verlangt
  das  Gesetz  allerdings  auch,  daß  diese  Anreizung
in  einer  den  öffentlichen  Frieden  gefährdenden  Weise
geschehe;  es  versteht  aber  darunter  nicht  einen
wirklichen  Erfolg,  d.  h.  den  Eintritt  einer  Friedensstörung,
  ja  nicht  einmal  den  Eintritt  einer  reellen
Gefahr,  denn,  „gefährdend“  für  den  öffentlichen
Frieden  ist  eben  eine  Anreizung  schon  dann,  wenn
sie  nur  überhaupt  geeignet  ist,  auf  die  Störung  des
öffentlichen  Frledens  hinzuwirken.