374 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse.
messene Cassirung des alten Testamentes, hinzuzufügen.
Hat man, was z. B. in Weilern und
Einzelhöfen oder für einen im Bezirke fremden Notar
freilich oft seine Schwierigkeiten haben wird,
tüchtige Zeugen zur Hand, so ist die Errichtung des
neuen Testamentes, in welchem man die Intestaterben
förmlich zur Erbschaft berufen läßt, immer
das Sicherste und Einfachste; geht aber solches aus
irgend welchem Grunde nicht an, so bleibt, wenn
anders der Widerruf eine sofortige Wirkung äußern
soll, nichts Anderes als die oben besprochene Cancellirung
sammt dazu nothwendiger Constatirung für
Notar und Publikum übrig.
Uebersicht
über die wichtigeren Ergebnisse der Rechtsprechung
des obersten Gerichtshofes in Bayern in Gegenständen
des Strafrechtes
in der Beit vom 1. Januar bis 30. Juni 1376.
(Fortsetzung.)
§. 130. Neben der Frage, ob eine Anrelzung
verschiedener Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten
gegeneinander objektiv anzunehmen sei, verlangt
das Gesetz allerdings auch, daß diese Anreizung
in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise
geschehe; es versteht aber darunter nicht einen
wirklichen Erfolg, d. h. den Eintritt einer Friedensstörung,
ja nicht einmal den Eintritt einer reellen
Gefahr, denn, „gefährdend“ für den öffentlichen
Frieden ist eben eine Anreizung schon dann, wenn
sie nur überhaupt geeignet ist, auf die Störung des
öffentlichen Frledens hinzuwirken.